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   BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08   

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https://dejure.org/2008,7197
BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08 (https://dejure.org/2008,7197)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - V ZB 132/08 (https://dejure.org/2008,7197)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - V ZB 132/08 (https://dejure.org/2008,7197)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig aufgrund mangelnder Darlegung eines Geheimhaltungsinteresses

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 574 Abs. 2
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08
    Bei einer Verurteilung zur Auskunft ist in diesem Rahmen in erster Linie darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert (BGHZ 128, 85, 87) .

    Daneben kann ein Interesse des Beklagten an einer Geheimhaltung der zu offenbarenden Verhältnisse bei der Bemessung des Werts zu berücksichtigen sein (BGHZ 128, 85, 87 ; BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1993, IV ZB 14/93, [...];Beschl. v. 10. August 2005, XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350).

    Dieses Interesse ist aber bei der Bemessung der Beschwer des zur Auskunft verurteilten Beklagten, wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshof entschieden hat, gerade nicht zu berücksichtigen (BGHZ 128, 85, 87) .

  • BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01

    Gegenstandswert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich der für die Ermittlung der Berufungssumme nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO maßgebliche Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Auskunftsklage nach § 3 ZPO (BGH, Beschl, v. 14. Juli 1999, VIII ZR 29/99, NJW 1999, 3049, 3050;Beschl. v. 4. Juli 2001, IV ZB 7/01, BGH-Report 2001, 809 [Ls]).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08
    Die Zulassung ist auch nicht deshalb geboten (dazu: Senat, BGHZ 151, 221, 227 ;Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368;Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217), weil Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und der Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91 ; 67, 208, 212 f. ; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senatsbeschl.v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
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