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   BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09   

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https://dejure.org/2009,11419
BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09 (https://dejure.org/2009,11419)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2009 - V ZR 83/09 (https://dejure.org/2009,11419)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - V ZR 83/09 (https://dejure.org/2009,11419)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Inhaberin des durch einer Vormerkung gesicherten Eigentumsverschaffungsanspruchs zur Bewilligung der Löschung einer Vormerkung; Erfordernis der notariellen Beurkundung eines Einigungsvertrages noch am Tage des Kaufvertragsschlusses über ein Grundstück bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht einer Inhaberin des durch einer Vormerkung gesicherten Eigentumsverschaffungsanspruchs zur Bewilligung der Löschung einer Vormerkung; Erfordernis der notariellen Beurkundung eines Einigungsvertrages noch am Tage des Kaufvertragsschlusses über ein Grundstück bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    (2) Der Entstehung der Vormerkung steht nicht entgegen, dass bedingte und künftige Ansprüche nach der eng auszulegenden Vorschrift des § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB nur vormerkungsfähig sind, wenn das Rechtsgeschäft bereits den erforderlichen sicheren Rechtsboden für das künftige Wirksamwerden des Anspruches bietet (vgl. nur Senat, Beschl. v. 13. Juni 2002, V ZB 30/01, NJW 2002, 2461, 2462 m.w.N.).

    Denn diese Voraussetzung ist hier schon deshalb gewahrt, weil der zu sichernde bedingte Anspruch bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages entstand (vgl. Senat, BGHZ 38, 369, 371; Beschl. v. 13. Juni 2002, aaO) und der Eintritt der Bedingung vom Willen der Verkäuferin als Schuldnerin des Eigentumsverschaffungsanspruches unabhängig war (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2006, IX ZR 11/05, NJW 2006, 2408, 2409; MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 883 Rdn. 23 f.).

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    Das gilt umso mehr, als nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 12, 115, 120; 134, 182, 188) nur solche Ansprüche vormerkungsfähig sind, die sich gegen denjenigen richten, dessen Grundstück (oder Grundstücksrecht) von der Vormerkung betroffen wird (sog. Identitätsgebot).

    Zudem dient das - auch aus § 886 BGB herzuleitende - Identitätsgebot der Erhaltung der Verkehrsfähigkeit von Grundstücken, indem es einer übermäßigen Vorverlegung des Vormerkungsschutzes einen Riegel vorschiebt (vgl. Senat, BGHZ 134, 182, 188).

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    Das gilt umso mehr, als nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 12, 115, 120; 134, 182, 188) nur solche Ansprüche vormerkungsfähig sind, die sich gegen denjenigen richten, dessen Grundstück (oder Grundstücksrecht) von der Vormerkung betroffen wird (sog. Identitätsgebot).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    Soweit es an anderer Stelle des Berufungsurteils missverständlich heißt, die Vormerkung habe einen Eigentumsverschaffungsanspruch der AVO gegen C. T. sichern sollen, stünde einem solchen - widersprüchlichen - Verständnis jedenfalls entgegen, dass bei der Auslegung von Grundbucheintragungen vorrangig auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (std. Rspr., vgl. nur Senat, BGHZ 92, 351, 355; 113, 374, 378; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3022).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    Soweit es an anderer Stelle des Berufungsurteils missverständlich heißt, die Vormerkung habe einen Eigentumsverschaffungsanspruch der AVO gegen C. T. sichern sollen, stünde einem solchen - widersprüchlichen - Verständnis jedenfalls entgegen, dass bei der Auslegung von Grundbucheintragungen vorrangig auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (std. Rspr., vgl. nur Senat, BGHZ 92, 351, 355; 113, 374, 378; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3022).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    aa) Das Recht des Verwalters nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO i.V.m. Art. 103 Satz 1 EGInsO, die Erfüllung eines durch den anderen Teil nicht (vollständig) erfüllten Vertrages abzulehnen, setzt sich nicht gegenüber einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch durch (§ 9 Abs. 1 Satz 3 GesO; vgl. auch BGHZ 131, 189, 191; Senat, BGHZ 149, 1, 5 f.; Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 52/95, NJW 1996, 1056, 1057).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    aa) Das Recht des Verwalters nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO i.V.m. Art. 103 Satz 1 EGInsO, die Erfüllung eines durch den anderen Teil nicht (vollständig) erfüllten Vertrages abzulehnen, setzt sich nicht gegenüber einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch durch (§ 9 Abs. 1 Satz 3 GesO; vgl. auch BGHZ 131, 189, 191; Senat, BGHZ 149, 1, 5 f.; Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 52/95, NJW 1996, 1056, 1057).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    aa) Das Recht des Verwalters nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO i.V.m. Art. 103 Satz 1 EGInsO, die Erfüllung eines durch den anderen Teil nicht (vollständig) erfüllten Vertrages abzulehnen, setzt sich nicht gegenüber einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch durch (§ 9 Abs. 1 Satz 3 GesO; vgl. auch BGHZ 131, 189, 191; Senat, BGHZ 149, 1, 5 f.; Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 52/95, NJW 1996, 1056, 1057).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    Soweit es an anderer Stelle des Berufungsurteils missverständlich heißt, die Vormerkung habe einen Eigentumsverschaffungsanspruch der AVO gegen C. T. sichern sollen, stünde einem solchen - widersprüchlichen - Verständnis jedenfalls entgegen, dass bei der Auslegung von Grundbucheintragungen vorrangig auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (std. Rspr., vgl. nur Senat, BGHZ 92, 351, 355; 113, 374, 378; Urt. v. 3. Mai 2002, V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3022).
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09
    Denn diese Voraussetzung ist hier schon deshalb gewahrt, weil der zu sichernde bedingte Anspruch bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages entstand (vgl. Senat, BGHZ 38, 369, 371; Beschl. v. 13. Juni 2002, aaO) und der Eintritt der Bedingung vom Willen der Verkäuferin als Schuldnerin des Eigentumsverschaffungsanspruches unabhängig war (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2006, IX ZR 11/05, NJW 2006, 2408, 2409; MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 883 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07

    Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

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