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   BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12   

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https://dejure.org/2012,41554
BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12 (https://dejure.org/2012,41554)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - VI ZB 2/12 (https://dejure.org/2012,41554)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 (https://dejure.org/2012,41554)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 383 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem Rechtsstreit und Verweigerung der Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht ist bei bereits bekannten Informationen nicht gegeben

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bei bereits offengelegter Beziehung zu Informanten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit bei vorheriger Aussage zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts

  • kanzlei.biz

    Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts eines Journalisten

  • rewis.io

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem Rechtsstreit und Verweigerung der Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5
    Nach - freiwilliger - Aussage in einem Zivilprozess hat Journalist in einem anderen Zivilprozess wegen derselben Sache kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 2
    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit bei vorheriger Aussage zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der dann doch nicht mehr aussagebereite Journalist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter nach bereits in früherem Rechtsstreit getätigter Aussage zur Person eines Informanten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche Berufung auf presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht ist bei bereits erfolgter Veröffentlichung der Informationen unzulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Informantenschutz für Journalisten im Zivilprozess bei Aussage im vorausgegangenen Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 159
  • MDR 2013, 298
  • NJ 2013, 303
  • VersR 2013, 605
  • afp 2013, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 202/83

    Niederschrift - Aussage - Beschuldigter - Zeuge - Ermittlungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Für ein Verwertungsverbot (vgl. dazu Senatsurteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 202/83, VersR 1985, 573; vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 378/01, BGHZ 153, 165) ist hier nichts ersichtlich.
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Für ein Verwertungsverbot (vgl. dazu Senatsurteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 202/83, VersR 1985, 573; vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 378/01, BGHZ 153, 165) ist hier nichts ersichtlich.
  • BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

    Zulässigkeit der Auskunftsverweigerung eines bereits erstinstanzlich vernommenen

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 und zu 5 ist statthaft, weil ein Zwischenurteil über die Rechtmäßigkeit der Zeugnisverweigerung grundsätzlich anfechtbar ist (vgl. § 387 Abs. 3 ZPO) und das Berufungsgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06, WM 2008, 1808, 1809).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten nur im Rahmen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geschützt, nicht aber ein umfassendes Recht zur Geheimhaltung von Tatsachen eingeräumt worden, die zur Rechtsverfolgung der von einer Presseveröffentlichung nachteilig betroffenen Personen erheblich sind (BVerfG, NJW 2002, 592 f. unter Hinweis auf BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204; 64, 108, 114 f.; 95, 28, 36).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten nur im Rahmen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geschützt, nicht aber ein umfassendes Recht zur Geheimhaltung von Tatsachen eingeräumt worden, die zur Rechtsverfolgung der von einer Presseveröffentlichung nachteilig betroffenen Personen erheblich sind (BVerfG, NJW 2002, 592 f. unter Hinweis auf BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204; 64, 108, 114 f.; 95, 28, 36).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten nur im Rahmen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geschützt, nicht aber ein umfassendes Recht zur Geheimhaltung von Tatsachen eingeräumt worden, die zur Rechtsverfolgung der von einer Presseveröffentlichung nachteilig betroffenen Personen erheblich sind (BVerfG, NJW 2002, 592 f. unter Hinweis auf BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204; 64, 108, 114 f.; 95, 28, 36).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten nur im Rahmen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geschützt, nicht aber ein umfassendes Recht zur Geheimhaltung von Tatsachen eingeräumt worden, die zur Rechtsverfolgung der von einer Presseveröffentlichung nachteilig betroffenen Personen erheblich sind (BVerfG, NJW 2002, 592 f. unter Hinweis auf BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204; 64, 108, 114 f.; 95, 28, 36).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Nichtanerkennung eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten nur im Rahmen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geschützt, nicht aber ein umfassendes Recht zur Geheimhaltung von Tatsachen eingeräumt worden, die zur Rechtsverfolgung der von einer Presseveröffentlichung nachteilig betroffenen Personen erheblich sind (BVerfG, NJW 2002, 592 f. unter Hinweis auf BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204; 64, 108, 114 f.; 95, 28, 36).
  • OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91

    Rechtmäßigkeit der Verwertung von Niederschriften eines Zeugen aus dessen

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12
    Die Zeugnisverweigerung eines Zeugen im Zivilprozess schließt - anders als im Strafprozess, § 252 StPO - die Verwertung von Niederschriften früherer in Kenntnis des Zeugnisverweigerungsrechts getätigter Aussagen nicht aus (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 335 f.; BeckOK ZPO/Scheuch, Stand: Oktober 2012, § 383 Rn. 17; MünchKomm-ZPO/Damrau, 4. Aufl., § 383 Rn. 43; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 373 Rn. 9 und § 383 Rn. 6).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Die Zeugnisverweigerung eines Zeugen im Zivilprozess schließt - anders als im Strafprozess gemäß § 252 StPO - die Verwertung von Niederschriften früherer in Kenntnis des Zeugnisverweigerungsrechts getätigter Aussagen nicht aus (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12, NJW-RR 2013, 159 Rn. 17; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 383 Rn. 6).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Macht ein Zeuge - wie dieser - erst in zweiter Instanz von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, führt dies in Ermangelung einer § 252 StPO entsprechenden Regelung - wie der Senat zu einer Randfrage schon im Urteil v. 22.06.2023 (15 U 135/22, n.v.) ausgeführt hat - nicht zu einem Verwertungsverbot (offen BGH v. 25.04.2007 - VIII ZR 234/06, NJW 2007, 2919 Rn. 25; wie hier Stein/Jonas/ Berger , ZPO, 23. Aufl., Bd. 5, 2015, § 383 Rn. 16; BeckOK-ZPO/ Scheuch , Ed. 51, § 383 Rn. 17 sowie ferner BGH v. 04.12.2012 - VI ZB 2/12, juris Rn. 17, Brandenburgisches OLG v. 10.07.2015 - 11 U 127/14, juris Rn. 18).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Dem steht auch nicht entgegen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entfallen kann, wenn ein Pressevertreter seine Beziehung zu einem Informanten, über die er als Zeuge bekunden soll, namentlich und inhaltlich bereits offengelegt hat: § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO schützt die Anonymität des Informanten zugunsten des Vertrauensverhältnisses zwischen diesem und der Presse, damit letztere ihre Kontrollfunktion unter Einschaltung verlässlicher Informanten unter Wahrung des Redaktionsgeheimnisses wahrnehmen kann; nach einer Offenlegung besteht diese Anonymität, die geschützt werden könnte, aber nicht mehr ( BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 -, NJW-RR 2013, S. 159 [160 Rn. 12 f. und 16 f.]).

    Daran ändert sich im Falle des § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO auch nicht deshalb etwas, weil die frühere Aussage im Zivilprozess gegebenenfalls im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden kann (anders zu § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO : BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 -, NJW-RR 2013, S. 159 [160 Rn. 17] m. w. N.), denn auch ein sich daraus ergebender Tatverdacht könnte durch eine erneute Aussage bestätigt, vertieft oder erweitert werden.

  • LG Berlin, 06.06.2023 - 67 O 36/23

    Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich - kein Anspruch auf Quellenschutz

    Auch wenn das gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht von Presseangehörigen nicht grenzenlos ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. September 2001 - 1 BvR 1398/01, NJW 2002, 592; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12, NJW-RR 2013, 159), war der Antragsgegner damit gegenüber jedermann zur umfassenden Zeugnisverweigerung über die Person des Antragstellers und den Inhalt der von ihm erhaltenen Informationen berechtigt.
  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13

    Rechtsfolgen der Verkündung einer nicht zuvor schriftlich niedergelegten

    Vielmehr kann die Niederschrift der in erster Instanz protokollierten Zeugenaussage im Wege des Urkundenbeweises in den Prozess eingeführt werden (vgl. zum Ganzen: BGH NJW-RR 2013, 159 f; BGH NJW-RR 2011, 1079 f und Zöller-Greger, a.a.O., § 883 ZPO, Rdnr. 6 und § 373 ZPO, Rdnr. 9).
  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Auch die Zeugnisverweigerung eines Zeugen im Zivilprozess schließt - anders als im Strafprozess, § 252 StPO - die Verwertung von Niederschriften früherer, in Kenntnis des Zeugnisverweigerungsrechts getätigter Aussagen nicht aus (BGH 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 - Rn. 17 mwN) .
  • BGH, 31.07.2018 - X ZB 9/17

    Anfechtbarkeit des im Zwischenstreit über die Berechtigung einer

    Soweit der VI., VIII. und IX. Zivilsenat im ersten Rechtszug erlassene Zwischenurteile eines Oberlandesgerichts über die Rechtmäßigkeit einer Zeugnisverweigerung für mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar erachtet haben (Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12, VersR 2013, 605 Rn. 6; Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06, WM 2008, 1808 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - IX ZB 279/03, WM 2005, 1579), haben sie mitgeteilt, hieran nicht mehr festzuhalten.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2014 - 10 OB 49/14

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter im Verwaltungsrecht

    In der Pflicht, als Zeuge eine Aussage zu bestätigen oder auch inhaltlich zu widerrufen, die der betroffene Pressevertreter bereits zuvor öffentlich gemacht hat, ist keine Verletzung der Pressefreiheit zu erkennen; auf die Frage, wem die Angabe jeweils dient, kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, Beschl. v. 4.1.2012 - VI ZB 2/12 -, NJW-RR 2013, 159 f.; juris, Rn. 12 ff.; Greger, in: Zöller, ZPO-Kommentar, 30. Aufl., § 383, Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2015 - 11 U 127/14

    Zivilprozessrecht: Folgen einer berechtigten Zeugnisverweigerung

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat beitritt, findet § 252 StPO, wonach die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in dieser von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, nicht verlesen werden darf, im Zivilprozess keine - entsprechende - Anwendung (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 04.12.2012 - VI ZB 2/12, Rdn. 17, juris = BeckRS 2013, 00688; ebenso OLG Köln, Urt. v. 15.06.1992 - 5 U 191/91, Rdn. 37 ff., juris = BeckRS 2013, 00868; BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 16, § 383 Rdn. 17; MünchKommZPO/Damrau, 4. Aufl., § 383 Rdn. 43; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 383 Rdn. 6).
  • OLG Jena, 22.11.2019 - 4 W 53/19

    Streitwert für einen Zwischenstreit über die Berechtigung einer

    Der Senat schätzt dieses Interesse des Beschwerdeführers auf 5.000 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 -, juris).
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