Rechtsprechung
BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den Energieversorger; Verjährung von Rückzahlungsansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den Energieversorger; Verjährung von Rückzahlungsansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 30.11.2010 - 2 C 105/10
- LG Berlin, 20.10.2011 - 52 S 6/11
- BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19
Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach …
An die Hemmung nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB kann sich wiederum eine weitere Hemmung der Verjährung und damit auch eine solche nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB durch Zustellung eines Mahnbescheids anschließen, sofern der Antragsteller der materiell Berechtigte der (Haupt-)Forderung ist (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15, NJW 2017, 78 Rn. 79; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - VIII ZR 4/12, juris Rn. 7). - LAG Nürnberg, 14.05.2013 - 6 Sa 613/12
Urlaubsabgeltung - Arbeitslosengeld - Anspruchsübergang - Rechtskraft - …
Auch ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung dann nicht, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Einreichung und Zustellung nicht Anspruchsinhaber war (zuletzt für die Klage BGH vom 04.12.2012, VIII ZR 4/12).2. Auch ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung dann nicht, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Einreichung und Zustellung nicht Anspruchsinhaber war (zuletzt für die Klage BGH vom 04.12.2012, VIII ZR 4/12).
Eine solche gerichtliche Geltendmachung durch eine Partei, der der Anspruch zu diesem Zeitpunkt auch nach eigenen Angaben nicht zusteht, die nicht materiell berechtigt war, ist nicht geeignet, die Hemmungswirkung herbeizuführen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH vom 29.10.2009, I ZR 191/07; BGH vom 04.12.2012, VIII ZR 4/12, Rn. 7 der Gründe, jeweils zitiert nach juris).