Rechtsprechung
BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag und Beendigung des Versuchs: Vorstellung des Täters, Rücktrittshorizont) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 255 StGB, § 267 StPO
Räuberische Erpressung: Tatbestandsverwirklichung durch harmlos erscheinende Äußerungen und Warnungen; Ausnutzen der Fortdauer früherer Drohungen bei mehreren Einzelakten - Wolters Kluwer
Möglichkeit der Tatvollendung bei alsbaldigem Eintreffen der Polizei sowie Anforderungen an ein Drohen als Voraussetzung für eine räuberische Erpressung
- rewis.io
Räuberische Erpressung: Tatbestandsverwirklichung durch harmlos erscheinende Äußerungen und Warnungen; Ausnutzen der Fortdauer früherer Drohungen bei mehreren Einzelakten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253; StGB § 255
Möglichkeit der Tatvollendung bei alsbaldigem Eintreffen der Polizei sowie Anforderungen an ein Drohen als Voraussetzung für eine räuberische Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Ich stech die Alte ab, die muss mir 50 Euro geben” reicht nicht immer für eine Drohung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 11.06.2013 - 2 KLs 17/12
- BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 210
- StV 2014, 286
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung
Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Drohung im Sinne der §§ 253, 255 StGB nicht nur mit klaren und eindeutigen Worten, sondern auch mit allgemeinen Redensarten und mit unbestimmten, versteckten Andeutungen ausgesprochen werden kann, es also auf deren äußere Form regelmäßig nicht ankommt (Senatsurteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253;… Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88, BGHR StGB § 255 Drohung 6;… vgl. auch LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 6).Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall eine seelische Einwirkung auf den Bedrohten in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines hinreichend erkennbaren Übels, die der Täter an den Bedrohten richtet, dessen Willen gebeugt werden soll (RGSt 53, 281, 283; Senatsurteil vom 17. März 1955 aaO; vgl. auch BGH…, Urteil vom 16. März 1994 - 2 StR 8/94, BGHR StGB § 255 Drohung 7;… Vogel aaO).
- BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88
Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften - …
Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Drohung im Sinne der §§ 253, 255 StGB nicht nur mit klaren und eindeutigen Worten, sondern auch mit allgemeinen Redensarten und mit unbestimmten, versteckten Andeutungen ausgesprochen werden kann, es also auf deren äußere Form regelmäßig nicht ankommt (Senatsurteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88, BGHR StGB § 255 Drohung 6;… vgl. auch LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 6). - BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 24 Rn. 14 mwN). - BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94
Schlüssiges Verhalten - Erkennbarkeit - Drohung - Gefahr - Leib oder Leben
Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall eine seelische Einwirkung auf den Bedrohten in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines hinreichend erkennbaren Übels, die der Täter an den Bedrohten richtet, dessen Willen gebeugt werden soll (RGSt 53, 281, 283;… Senatsurteil vom 17. März 1955 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 1994 - 2 StR 8/94, BGHR StGB § 255 Drohung 7;… Vogel aaO). - RG, 04.07.1919 - II 162/19
Nötigung durch Mißbrauch der Amtsgewalt. Kann in einer solchen Nötigung, wenn sie …
Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall eine seelische Einwirkung auf den Bedrohten in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines hinreichend erkennbaren Übels, die der Täter an den Bedrohten richtet, dessen Willen gebeugt werden soll (RGSt 53, 281, 283;… Senatsurteil vom 17. März 1955 aaO; vgl. auch BGH…, Urteil vom 16. März 1994 - 2 StR 8/94, BGHR StGB § 255 Drohung 7;… Vogel aaO).
- BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGH StV 2014, 286, 287; NStZ-RR 2012, 167, 168; NStZ 2007, 91, 92; BGHSt 44, 158, 162). - LG Bonn, 31.01.2023 - 24 Ks 19/22 Voraussetzung ist jedoch eine seelische Einwirkung auf den Bedrohten in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines hinreichend erkennbaren Übels, die der Täter an den Bedrohten richtet, dessen Willen gebeugt werden soll (BGH NStZ-RR 2014, 210).