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   BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14   

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https://dejure.org/2014,44949
BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14 (https://dejure.org/2014,44949)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2014 - V ZB 77/14 (https://dejure.org/2014,44949)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - V ZB 77/14 (https://dejure.org/2014,44949)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 AufenthG, § 415 FamFG, §§ 415 ff FamFG
    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft

  • IWW

    §§ 115, ... 115a StPO, §§ 415 ff. FamFG, § 459e Abs. 4 Satz 1 StPO, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 120 Abs. 3 StPO, § 26 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung parallel zu einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62
    Anordnung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung parallel zu einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de

    Anordnung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung parallel zu einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 203, 323
  • NVwZ 2015, 1079
  • FGPrax 2015, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nicht "auf Vorrat" angeordnet werden, indem ihr Beginn an das Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitpunkt geknüpft wird (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 9. März 1995, V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff., bestätigt durch Senatsbeschluss vom 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12).

    a) Allerdings hat der Senat die Anordnung von Abschiebungshaft für drei Monate - wie hier - im Anschluss an eine bestehende Untersuchungshaft bislang gebilligt (Beschlüsse vom 9. März 1995 - V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff.; vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12; zustimmend Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 353; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 425 Rn. 5).

    Dies kann einem praktischen Bedürfnis entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12), weil das vorzeitige Ende einer Strafhaft etwa bei Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe eintreten (vgl. § 459e Abs. 4 Satz 1 StPO; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 459e Rn. 5) und die Untersuchungshaft ohnehin jederzeit enden kann.

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nicht "auf Vorrat" angeordnet werden, indem ihr Beginn an das Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitpunkt geknüpft wird (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 9. März 1995, V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff., bestätigt durch Senatsbeschluss vom 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12).

    a) Allerdings hat der Senat die Anordnung von Abschiebungshaft für drei Monate - wie hier - im Anschluss an eine bestehende Untersuchungshaft bislang gebilligt (Beschlüsse vom 9. März 1995 - V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff.; vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12; zustimmend Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 353; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 425 Rn. 5).

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    In der Folgezeit hat er jedoch für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, bei einer solchen "Überhaft" auf den Erlass der Haftanordnung und nicht auf den mutmaßlichen Beginn der Abschiebungshaft abgestellt (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 15; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 18; ebenso Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 146).

    Es darf nicht feststehen, dass die Abschiebung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann (§ 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 15).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    In der Folgezeit hat er jedoch für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, bei einer solchen "Überhaft" auf den Erlass der Haftanordnung und nicht auf den mutmaßlichen Beginn der Abschiebungshaft abgestellt (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 15; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 18; ebenso Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 146).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Zudem hat das Amtsgericht unter Verletzung von § 26 FamFG die ihm obliegende Prognose (näher dazu Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 22) nicht vorgenommen.
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Aus dem späteren tatsächlichen Geschehensablauf kann zwar auf den mutmaßlichen Inhalt einer gebotenen, aber unterlassenen Prognose geschlossen werden (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 19).
  • LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - 3 Wx 202/07

    D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Überhaft, Zustimmung, Staatsanwaltschaft,

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02

    Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05

    Erlass der Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose möglicher

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11

    Beginn der Sicherungshaft darf nicht an die Verhaftung und damit an einen in der

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft für diesen Zeitraum zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (dazu. Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8 und vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, BGHZ 203, 323 Rn. 6).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 197/14

    Abschiebung eines Ausländers nach rechtskräftiger Strafverurteilung

    Ungeachtet dessen kann Abschiebungshaft parallel zu der Strafhaft angeordnet werden, wenn deren formelle und materielle Voraussetzungen vorliegen (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14 Rn. 7 f., juris, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der

    Die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass der Senat die Inhaftierung aufgrund des Beschlusses vom 1. Oktober 2013 für die Zeit ab dem 5. Februar 2014 in dem Parallelverfahren als rechtswidrig angesehen hat; nach dieser Entscheidung beginnt der Lauf der in § 62 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG geregelten Fristen allerdings bereits mit der Haftanordnung (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15

    Anordnung von Sicherungshaft; Umfassende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen

    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft für diesen Zeitraum zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, BGHZ 203, 323 Rn. 6).
  • AG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 934 XIV 1432/17
    Auch die mögliche Anordnung künftiger Untersuchungshaft hindert die Verlängerung der Abschiebehaft schließlich nicht, vgl. dazu ausführlich BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - V ZB 77/14, zit. nach juris.
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