Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44950
BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14 (https://dejure.org/2014,44950)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2014 - V ZB 87/14 (https://dejure.org/2014,44950)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - V ZB 87/14 (https://dejure.org/2014,44950)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 AufenthG, § 67 Abs 1 FamFG, § 415 FamFG, §§ 415 ff FamFG
    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der Belehrung des nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen über einen Rechtsmittelverzicht

  • IWW

    § 67 Abs. 1 FamFG, § 28 Abs. 4 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgen der in dem Verfahren der Abschiebungshaft erforderlichen Dokumentation der Belehrung eines anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen über die Folgen eines Rechtsmittelverzichts bis zum Abschluss der Instanz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 67 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Rechtsmittelverzicht, dienstliche Stellungnahme, Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der Belehrung des nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen über einen Rechtsmittelverzicht

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der Belehrung des nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen über einen Rechtsmittelverzicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Belehrung über den Rechtsmittelverzicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dokumentation der Belehrung über Folgen eines Rechtsmittelverzichts im Verfahren der Abschiebungshaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dokumentation der Belehrung über Folgen eines Rechtsmittelverzichts im Verfahren der Abschiebungshaft

  • migrationsrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Haftrecht und Ausländerstrafrecht

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Haftrecht und Ausländerstrafrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2011 - V ZB 73/11

    Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14
    Die in dem Verfahren der Abschiebungshaft erforderliche Dokumentation der Belehrung eines anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen über die Folgen eines Rechtsmittelverzichts kann nur bis zum Abschluss der Instanz erfolgen; eine auf Anforderung des Rechtsmittelgerichts gefertigte dienstliche Stellungnahme des die Haft anordnenden Richters ist nicht ausreichend (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. Dezember 2011, V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss das Gericht in dem Verfahren der Abschiebungshaft einem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen, der von sich aus einen Rechtsmittelverzicht im Sinne von § 67 Abs. 1 FamFG abgeben will, eine von der Rechtsmittelbelehrung unabhängige Belehrung über die Folgen des Verzichts erteilen und diese für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentieren (Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 f.).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats führt eine Verletzung von Verteidigungsrechten (insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör) zwar nicht automatisch, sondern nur dann zur Beendigung der Haft, wenn das Verfahren auch zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (näher Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 11, im Anschluss an EuGH, BayVBl. 2014, 140 ff.).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14
    Die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass der Senat die Inhaftierung aufgrund des Beschlusses vom 1. Oktober 2013 für die Zeit ab dem 5. Februar 2014 in dem Parallelverfahren als rechtswidrig angesehen hat; nach dieser Entscheidung beginnt der Lauf der in § 62 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG geregelten Fristen allerdings bereits mit der Haftanordnung (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

    Fehlt es daran, ist der Rechtsmittelverzicht unwirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 Rn. 6 f.; Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 193/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 3, 4).

    Die Dokumentation kann in dem Vermerk über die Anhörung enthalten sein oder im Anschluss gefertigt werden, da die Formstrenge des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung in § 28 Abs. 4 FamFG nicht übernommen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 3).

    Nach Abschluss der Instanz kann die Dokumentation dagegen nicht mehr nachgeholt werden (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 3).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    b) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats führt eine Verletzung von Verteidigungsrechten (insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör) nur dann zur Beendigung der Haft bzw. zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (näher Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 10 [rechtliches Gehör] und vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 5 [Belehrung über den Rechtsmittelverzicht]).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 37/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an richterlichen Vermerk gem. § 28 Abs. 4 FamFG

    Dass dem Betroffenen in einer Abschiebungshaftsache vor seiner gerichtlichen Anhörung eine Ablichtung des Haftantrags übergeben worden ist, kann auch noch nach Abschluss der Instanz dokumentiert werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146).

    Anders als die nachträgliche Dokumentation eines Rechtsmittelverzichts (s. dazu BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 3), mit deren Berücksichtigung einem zulässigen Rechtsmittel nachträglich die Zulässigkeit genommen werden könnte, konnte diese Dokumentation auch noch nach Abschluss der ersten Instanz erfolgen.

  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

    Andernfalls verfehlte sie ihren Zweck, den tatsächlichen Geschehensablauf zeitnah in den Akten festzuhalten (BGH, Beschluss vom 04. Dezember 2014 - V ZB 87/14 -, juris).
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