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   BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13   

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https://dejure.org/2014,50688
BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13 (https://dejure.org/2014,50688)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2014 - V ZB 7/13 (https://dejure.org/2014,50688)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - V ZB 7/13 (https://dejure.org/2014,50688)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 892 BGB, § 8 WoEigG, § 53 Abs 1 GBO
    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommenen Unterteilung eines Wohnungseigentums und Ausschluss gutgläubigen Erwerbs an einer neu gebildeten Wohnung

  • IWW

    § 78 GBO, § ... 12 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG, §§ 19, 29 GBO, § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, § 892 BGB, § 10 Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 7 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 3 Abs. 1 c) WGV, § 78 Abs. 3 GBO, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgten Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Grundbuchänderungen bedürfen grds. der Zustimmung aller Wohnungseigentümer; §§ 8 WEG; 892 BGB; 53 Abs. 1 GBO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Unterteilung eines Wohnungseigentums aus nach der Teilungserklärung nicht Wohnzwecken dienenden Räumen; unzulässige Grundbucheintragungen keine Grundlage für gutgläubigen Erwerb

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1
    Kein gutgläubiger Erwerb unterteilten Wohnungseigentums bei Widerspruch zwischen (ursprünglicher) und (neuer) Teilungserklärung

  • rewis.io

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommenen Unterteilung eines Wohnungseigentums und Ausschluss gutgläubigen Erwerbs an einer neu gebildeten Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgten Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • rechtsportal.de

    BGB § 892 ; GBO § 53 Abs. 1 ; WEG § 8
    Unzulässigkeit einer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgten Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterteilung von Wohnungseigentum: Wann müssen die übrigen Wohnungseigentümer mitwirken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die weitere Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unterteilung von Wohnungseigentum ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unzulässige Unterteilung von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Unterteilung von Wohnungseigentum ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung aller Eigentümer bei Unterteilung von Wohnungseigentum mit Zweckänderung erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterteilung von Wohnungseigentum: Wann müssen die übrigen Wohnungseigentümer mitwirken? (IMR 2015, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 645
  • MDR 2015, 640
  • DNotZ 2015, 362
  • NZM 2015, 454
  • FGPrax 2015, 101
  • ZMR 2015, 11
  • ZMR 2015, 390
  • Rpfleger 2015, 386
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Aus dieser ergibt sich, welche Räume zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und welche Vereinbarungen mit dinglicher Wirkung (§ 10 Abs. 3 WEG) getroffen worden sind (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 2 Rn. 97; offen gelassen von Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).

    Denn der aktuelle Grundbuchinhalt im Verhältnis zu dem Beteiligten zu 1 als weiterem Wohnungseigentümer ergibt sich unverändert aus der Teilungserklärung vom 11. April 1994 (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; BayObLG, NJW-RR 1996, 721, 722; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2976a).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung als Wohnungseigentum betrifft sämtliche Räume der Einheit Nr. 2a und erstreckt sich auf die gesamten im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404; 1998, 70, 74 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 73).

    Da das Rechtsbeschwerdegericht die Unzulässigkeit der Eintragungen von Amts wegen beachten muss, ist es an das von dem Rechtsbeschwerdeführer verfolgte Rechtsschutzziel nicht gebunden (BayObLGZ 1998, 70, 72 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 53 Rn. 56).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Denn der aktuelle Grundbuchinhalt im Verhältnis zu dem Beteiligten zu 1 als weiterem Wohnungseigentümer ergibt sich unverändert aus der Teilungserklärung vom 11. April 1994 (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; BayObLG, NJW-RR 1996, 721, 722; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2976a).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung als Wohnungseigentum betrifft sämtliche Räume der Einheit Nr. 2a und erstreckt sich auf die gesamten im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404; 1998, 70, 74 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 73).

    Der Sache nach muss die Unterteilung rückgängig gemacht werden; die Grundbücher Bl. 3634 und Bl. 3635 sind zu schließen und der (nicht unterteilte) Bestand in ein neu anzulegendes Grundbuchblatt zu überführen, das den Beteiligten zu 2 als Eigentümer ausweist (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404).

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Zwar bedarf die Unterteilung von Wohnungseigentum in zwei oder mehrere Einheiten nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer; dies gilt - vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß § 12 WEG - auch für die nachfolgende Veräußerung der neu geschaffenen Einheiten (Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250 ff.).

    Die einseitige Befugnis zur Unterteilung besteht nur, wenn und soweit der Status der übrigen Wohnungseigentümer gewahrt wird (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Eine solche Eintragung ist ohne materielle Wirkung und scheidet als Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 892 BGB aus (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 170 f.; vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).

    Aus dieser ergibt sich, welche Räume zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und welche Vereinbarungen mit dinglicher Wirkung (§ 10 Abs. 3 WEG) getroffen worden sind (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 2 Rn. 97; offen gelassen von Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Zwar bedarf die Unterteilung von Wohnungseigentum in zwei oder mehrere Einheiten nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer; dies gilt - vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß § 12 WEG - auch für die nachfolgende Veräußerung der neu geschaffenen Einheiten (Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250 ff.).

    Anders liegt es aber, wenn - wie hier - im Zuge der Aufteilung die bisherige Zweckbestimmung der Räume geändert wird (so bereits Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 152; BayObLG, NJW-RR 1986, 244 f.; vgl. auch Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 77; Timme/Kral, WEG, 2. Aufl., § 8 Rn. 67.1; v. Oefele in Bauer/v. Oefele, GBO, 3. Aufl., Rn. AT V 365).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Dies ist nur der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 3 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist und damit dingliche Wirkung hat (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 11/77, BGHZ 73, 145, 148; BGH, Beschluss vom 13. September 2000 - V ZB 14/00, BGHZ 145, 133, 137).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 7 ff.; vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, ZWE 2013, 20 Rn. 5).
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Dies ist eine notwendige Folge des Umstands, dass die von einem einzelnen Wohnungseigentümer vorgenommene Unterteilung seines Wohnungseigentums nur für diese Einheit Geltung beanspruchen, nicht aber die Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan insgesamt ändern oder außer Kraft setzen kann (vgl. BayObLG, DNotZ 1988, 316, 317).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    cc) Hieraus ergibt sich eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter für die Räume im Untergeschoss, die diese zu Nebenräumen und ihre Nutzung zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken unzulässig macht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 6 [Teileigentum und Hobbyraum]; Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 [Spitzboden]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 114 f. [Keller]; Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Eine solche Eintragung ist ohne materielle Wirkung und scheidet als Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 892 BGB aus (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 170 f.; vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im

  • BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85

    Zur Unterteilung von Wohnungseigentum

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

  • RG, 04.10.1930 - V 276/29

    Steht die Eintragung des Ranges eines in den Eigentümervorbehalt des § 7 AufwG.

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Bei nächstliegender Auslegung kann allerdings schon eine schlichte Bezeichnung des Sondereigentums als Zweckbestimmung zu verstehen sein ("Kellerraum", vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 9 f. mwN, oder "Ladenraum", vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NZM 2015, 787 Rn. 18).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Die Nutzung solcher Nebenräume zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist jedenfalls dann nicht gestattet, wenn sie - wie hier - die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert (näher Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, GE 2015, 523 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Grundsätzlich kann eine solche in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, ZWE 2015, 208 Rn. 10, 20 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 15 Rn. 8) schuldrechtlich geändert werden; gegenüber Sonderrechtsnachfolgern wirkt dies allerdings nur, wenn die Änderung - woran es hier fehlt - durch die Eintragung in das Grundbuch "verdinglicht" wird (§ 10 Abs. 3 WEG).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    (1) Soll Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt werden, erfordert dies grundsätzlich eine Änderung der Gemeinschaftsordnung, die materiell-rechtlich im Wege der Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgt; grundbuchrechtlich bedarf es einer Bewilligung nach §§ 19, 29 GBO (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 12; vgl. auch OLG München, NJW-RR 2014, 528, 529; ZMR 2017, 307; OLG Frankfurt, ZWE 2015, 320 Rn. 15; Bärmann/Armbrüster, WEG, 14. Aufl., § 1 Rn. 38; BeckOGK/M. Müller, WEG [1.12.2020], § 1 Rn. 173 ff.; Riecke/Schmid, WEG, 5. Aufl., § 1 Rn. 43; BeckOK WEG/Kral [1.1.2021] § 7 Rn. 137 ff.; KEHE/Keller, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 3 Rn. 69).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8, jeweils mwN).

    Schließlich wäre selbst ein bestehender Widerspruch nicht - wie das Berufungsgericht offenbar meint - durch den Vorrang des Aufteilungsplans aufzulösen, sondern indem die in dem Teilungsvertrag getroffenen Regelungen als vorrangig angesehen werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8 aE.; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 15 Rn. 16a mwN).

  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Bei nächstliegender Auslegung kann allerdings schon eine schlichte Bezeichnung in dem Teilungsvertrag als Zweckbestimmung zu verstehen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 9 f. mwN "Kellerraum"; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NZM 2015, 787 Rn. 18 "Ladenraum").
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 86/21

    Wohnungseigentumssache: Streitwertfestsetzung nach altem und neuem Recht;

    aa) Nutzte ein Eigentümer seine ihm als Teileigentum zugewiesenen Räume zu Wohnzwecken oder umgekehrt ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Räume zu anderen Zwecken, konnte allerdings jeder Wohnungseigentümer von ihm nach § 15 Abs. 3 WEG aF grundsätzlich Unterlassung dieser zweckwidrigen Nutzung verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 193/16, BGHZ 216, 333 Rn. 5 f. mwN; Urteil vom 16. Juli 2021 - V ZR 284/19, NZM 2021, 717 Rn. 19; siehe zum sog. unselbständigen Teileigentum Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, ZWE 2015, 208 Rn. 10).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass - wie stets bei der Auslegung einer Grundbucheintragung - auf den Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung und der dort in Bezug genommenen Unterlagen dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 8 mwn).
  • KG, 21.01.2019 - 22 U 67/17

    Dingliches Vorkaufsrecht: Bindung des Grundstückseigentümers an eine bestimmte

    Denn am Gutglaubensschutz des Grundbuchs nach § 892 Abs. 1 BGB nehmen inhaltlich unzulässige Eintragungen i.S.v. § 53 Abs. 1 S. 2 GBO nicht teil (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Dezember 2014 - V ZB 7/13 -, juris Rn. 13; auch Kohler, in: MüKoBGB, 7. Aufl., BGB § 892 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Einreichen eines fristwahrenden Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten durch

  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16

    Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs an einem im Erbbaugrundbuch eingetragenen

  • KG, 02.07.2015 - 1 W 558/14

    Grundbucheintragung einer Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum:

  • OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17

    Eintragung einer Wohnungsreallast ins Grundbuch

  • OLG München, 16.06.2015 - 34 Wx 462/14

    Gutgläubiger Erwerb einer an unrichtiger Stellung vorgenommenen Eintragung

  • OLG Frankfurt, 11.07.2018 - 4 U 98/17

    Notarhaftung: Fehlende Kausalität der Amtspflichtverletzung für den Schaden

  • OLG München, 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

    Rechtsschutz gegen Zwangshypothek aufgrund Ersuchens des Finanzamts

  • OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 20 W 38/17

    Doppelbuchung eines Grundstücks im Grundbuch

  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 173/19

    "Interne" Übertragung des Garagensondereigentums ist zustimmungsfrei!

  • KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17

    Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der

  • KG, 17.04.2020 - 1 W 262/19

    Nachweis Erlöschen subjektiv-persönlicher Reallast - Vorlage Sterbeurkunde

  • KG, 06.04.2017 - 1 W 169/17

    Abtretung einer Buchgrundschuld: Auslegung der notariell beglaubigten

  • LG München I, 19.12.2018 - 1 S 390/18

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts an einem nachträglich errichteten

  • LG München I, 19.12.2018 - 1 S 391/18

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 199/15

    Berücksichtigung unstreitiger Erfüllung bei Eintragung einer Zwangshypothek

  • KG, 14.07.2015 - 1 W 688/15

    Grundbuchsache: Erteilung einer Eintragungsbewilligung durch

  • KG, 24.03.2022 - 1 W 2/22

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Fehlendes

  • KG, 27.08.2019 - 1 W 373/18

    Beschwerde mit dem beschränkten Ziel der Amtslöschung einer Eintragung im

  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

  • KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16

    Anforderungen an den Nachweis der Berechtigung innerhalb einer Gesellschaft aus

  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 W 288/20

    Löschung einer Falschbezeichnung des Sondereigentums im Bestandsverzeichnis eines

  • AG München, 23.02.2016 - 483 C 15231/14

    Fehlende Ausübungsbefugnis für einen Rückbauanspruch

  • KG, 14.02.2017 - 1 W 20/17

    Zeitlich unbegrenzte Untervollmacht trotz zeitlich begrenzter Vollmacht

  • KG, 27.08.2019 - 1 W 412/18

    Auslegung einer Grunddienstbarkeit zur Nutzung von Wagenabstellplätzen auf

  • KG, 14.07.2015 - 1 W 689/15

    Eintragungsbewilligung: Fortbestand von Haupt- und Untervollmacht ist

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