Rechtsprechung
BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 311 Abs 1 BGB, § 1018 BGB, § 1023 BGB
Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung einer inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit für das nunmehr belastete Grundstück; schuldrechtlicher Anspruch auf Duldung der Ausübung an neuer Stelle - IWW
- Deutsches Notarinstitut
Ausübung und Sicherung eines Wegerechts nach übereinstimmender Verlegung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung der Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts auf ein anderes Grundstück durch den Grundstückseigentümer und den Berechtigten; Anspruch des Berechtigten gegenüber dem Grundstückseigentümer zur Bestellung einer seinem Recht ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 311 Abs. 1, §§ 1018, 1023
Zur Duldung der Nutzung eines von ursprünglicher Ausübungsstelle abweichenden, durch Grunddienstbarkeit gesicherten Wegerechts - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch auf Bestellung einer inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit nach Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts, schuldrechtlicher Anspruch auf Ausübung des Wegerechts bis zum grundbuchlichen Vollzug
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Ansprüchen des Berechtigten gegen den Grundstückseigentümer bei Vereinbarung der Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts auf ein anderes Grundstück
- rewis.io
Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung einer inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit für das nunmehr belastete Grundstück; schuldrechtlicher Anspruch auf Duldung der Ausübung an neuer Stelle
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vereinbarung der Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts auf ein anderes Grundstück durch den Grundstückseigentümer und den Berechtigten; Anspruch des Berechtigten gegenüber dem Grundstückseigentümer zur Bestellung einer seinem Recht ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie wird ein Wegerecht nach übereinstimmender Verlegung ausgeübt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch des Berechtigten bei Vereinbarung einer Verlegung eines Wegerechts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch des Berechtigten bei Vereinbarung einer Verlegung eines Wegerechts
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 06.09.2013 - 8 O 19/10
- OLG Koblenz, 23.12.2014 - 3 U 1179/13
- BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 512
- DNotZ 2016, 289
- NZM 2016, 869
- WM 2016, 1089
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren
In der Regel ist eine insoweit eindeutige Willenserklärung erforderlich, weil ein Rechtsverzicht niemals zu vermuten ist (BGH, Urteil vom 04. Dezember 2015 - V ZR 22/15 -, Rn. 44, juris). - OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18
Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs: …
Das für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, wenn dem Kläger eine vorrangige Leistungsklage möglich ist, weil nach der ständigen Rechtsprechung für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO kein Raum ist, wenn eine Leistungsklage möglich ist, die das Rechtsschutzinteresse des Klägers ebenso wahrt (BGH, Urteil vom 4.12.2015 - V ZR 22/15, bei Juris Rn. 18 m.w.N.). - BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch
Ein Verzicht muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden (vgl. etwa BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 58, BAGE 166, 54; 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 38 mwN; BGH 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 - Rn. 17 mwN; 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15 - Rn. 44 mwN; 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - Rn. 51 mwN; 30. September 2005 - V ZR 197/04 - zu II 1 der Gründe mwN) .
- BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18
Anspruch des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nutzung einer …
(b) Auch der Grundsatz, dass sich der Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit nicht über das belastete Grundstück hinaus erstrecken kann (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15, WM 2016, 1089 Rn. 34), steht der Bestellung einer solchen Dienstbarkeit nicht entgegen. - BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15
Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift: …
Zwar ist bei der Auslegung von Prozesshandlungen grundsätzlich zu berücksichtigen, dass eine Partei stets das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15, MDR 2016, 512 Rn. 24). - OLG Saarbrücken, 25.07.2018 - 1 U 121/17
Fahr- und Gehrecht als Grunddienstbarkeit an einer Hoffläche
Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn eine der Feststellungsklage vorrangige Klage auf Störungsbeseitigung deswegen ausscheidet, weil die Parteien darüber streiten, ob die Grunddienstbarkeit weitergehende als die derzeit von dem Berechtigten ausgeübten Befugnisse gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2015 - V ZR 22/15, bei Juris Rn. 16).Dieses Feststellungsbegehren war unzulässig, weil nach der ständigen Rechtsprechung für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO kein Raum ist, wenn eine Leistungsklage möglich ist, die das Rechtsschutzinteresse des Klägers ebenso wahrt (BGH, Urteil vom 4.12.2015 - V ZR 22/15, bei Juris Rn. 18 m.w.N.).
- BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18
Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht
Ein Verzicht muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden (vgl. etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 38 mwN; BGH 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 - Rn. 17 mwN; 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15 - Rn. 44 mwN; 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - Rn. 51 mwN; 30. September 2005 - V ZR 197/04 - zu II 1 der Gründe mwN) . - BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18
Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …
Ein Verzicht muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden (vgl. etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 38 mwN; BGH 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 - Rn. 17 mwN; 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15 - Rn. 44 mwN; 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - Rn. 51 mwN; 30. September 2005 - V ZR 197/04 - zu II 1 der Gründe mwN) . - OLG Karlsruhe, 21.07.2020 - 12 U 34/20
Umfang einer Grunddienstbarkeit, hier: Geh- und Fahrrecht
Da ein dingliches Wegerecht dem Interesse des herrschenden Grundstücks und nicht bloß dem persönlichen Vorteil seines jeweiligen Eigentümers zu dienen bestimmt ist, kann es, sofern der Bestellungsakt nichts Gegenteiliges ergibt, auch von dritten Personen ausgeübt werden, die zu dem Eigentümer in besonderen Beziehungen stehen, insbesondere von seinen Hausgenossen, Besuchern und Kunden, von Mietern, Pächtern und dergleichen (BGH…, Urteil vom 21.05.1971 aaO Rn. 16; Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 22/15, juris Rn. 47).Das gilt allerdings nur, soweit dadurch nicht der Umfang der Grunddienstbarkeit in unzulässiger Weise erweitert wird (BGH, Urteil vom 04.12.2015 aaO ).
Maßgeblich für die Nutzungsbefugnisse, die eine Grunddienstbarkeit gewährt, ist nicht die im Zeitpunkt der Bestellung gerade ausgeübte Nutzungsart; vielmehr kommt es auf den allgemeinen, der Verkehrsauffassung entsprechenden und äußerlich für jedermann ersichtlichen Charakter des betreffenden Grundstücks sowie auf das Bedürfnis, von dem Wegerecht in diesem Rahmen Gebrauch zu machen, an (BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 22/15, juris Rn. 48 m.w.N).
- BGH, 17.12.2021 - V ZR 44/21
Mehr als ein Überqueren des dienenden Grundstücks muss eingetragen sein!
Das gilt, anders als die Revisionserwiderung meint, auch dann, wenn der Ausübungsbereich des Gehrechts nicht - was möglich ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 8/83, BGHZ 90, 181, 183; Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15 WM 2016, 1089 Rn. 36) - festgelegt worden ist. - BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18
Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …
- BGH, 19.03.2021 - V ZR 44/19
Ausübung der Dienstbarkeit kann unter Bedingung einer Entgeltzahlung gestellt …
- BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18
Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …
- KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17
Auslegung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit
- BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18
Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …
- BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18
Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …
- BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18
Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …
- OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
Schadenersatzpflicht wegen Nicht-Verhinderung einer rechtswidrigen Kündigung
- AG Bad Liebenwerda, 17.02.2017 - 12 C 346/16
Benutzungsrechte aus Grunddienstbarkeiten: Anspruch einer berechtigten Gemeinde …
- LG Berlin, 25.09.2019 - 66 S 212/18
- AG Bergisch Gladbach, 16.06.2020 - 68 C 1/20
Notar als Zeichner: Kann eine nicht bemaßte Zeichnung des Wegerechts im Lageplan …