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   BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67   

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https://dejure.org/1968,299
BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67 (https://dejure.org/1968,299)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1968 - 4 StR 425/67 (https://dejure.org/1968,299)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1968 - 4 StR 425/67 (https://dejure.org/1968,299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines verstorbenen Zeugen - Verwertungsmöglichkeit von Aussagen inzwischen verstorbener Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 2, § 163 a Abs. 5, § 251 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 35
  • NJW 1968, 559
  • MDR 1968, 336
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67
    Außerdem besteht auch ein allgemeines Interesse daran, daß der an sich aussagepflichtige Zeuge ohne seine bewußte Zustimmung nicht zur Aussage gegen einen Angehörigen gezwungen wird (BGHSt 12, 235, 239) [BGH 08.12.1958 - GSSt - 3/58].
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67
    Die berechtigte Forderung der Allgemeinheit nach wahrheitsgemäßer Aufklärung von Straftaten, die der Bestimmung des § 251 Abs. 2 StPO zu Grunde liegt, braucht aber nicht weiter zurückzutreten, als es die schutzwürdigen Interessen des zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen verlangen (vgl. BGHSt 2, 99, 105) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51].
  • BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65

    Strafbarkeit wegen Betruges und Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Urteil vom 8. Februar 1966 (5 StR 513/65) dazu ausgeführt (vgl. bei Dallinger NDR 1966, 384):.
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    (5) Ob vorliegend der Gesichtspunkt einer fehlenden Berührung des Rechtskreises des Angeklagten (vgl. BGHSt[GS] 11, 213, 215 f.; BGHSt 22, 35, 38; 40, 211, 214 f.) der Anerkennung eines Verwertungsverbotes entgegenstehen könnte, bedarf keiner Vertiefung (vgl. dazu Gössel aaO Rdn. 38 ff.).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Das hier eingeräumte Zeugnisverweigerungsrecht soll den Angehörigen vor Konflikten schützen, die sich ergeben können aus der Besonderheit einer Vernehmungssituation, insbesondere durch die Wahrheitspflicht bei einer Zeugenvernehmung einerseits und die sozialen Pflichten, die aus seiner familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten andererseits erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; NStZ 1988, 562 f. = StV 1990, 435, 436; BGH 20, 384 f.).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der

    Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen nach § 52 StPO dient der Rücksichtnahme auf die Zwangslage eines Zeugen, der zur Wahrheit verpflichtet ist, aber befürchten muss, dadurch einem Angehörigen zu schaden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BGHSt 2, 351 ; 22, 35 ; 27, 231 ).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; 40, 211, 214; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 1; Senge in KK-StPO 4. Aufl. § 52 Rdn. 1).

    Es ist aber nicht im Interesse der Wahrheitsfindung geschaffen und bezweckt auch nicht den Schutz des Angeklagten vor der Verwertung eines konfliktbeladenen und daher in seinem Wert vielleicht fragwürdigen Beweismittels (BGHSt 11, 213, 215, Dahs aaO § 52 Rdn. 1; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 1241; Senge aaO), sondern es dient nur den persönlichen Belangen des Zeugen (vgl. BGHSt 22, 35, 27; 27, 139, 142).

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Sinn der Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO und der sie ergänzenden Vorschrift des § 252 StPO ist es, Angehörige vor Konflikten zu schützen, die sich ergeben können zum einen aus den mit einer Vernehmungssituation verbundenen Besonderheiten, insbesondere - aber nicht allein - aus der Wahrheitspflicht bei einer Zeugenvernehmung, und zum anderen aus den sozialen Pflichten, die aus den familiären Bindungen gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; 40, 211, 214; BGH NStZ 1988, 562 f.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Es geht vielmehr darum, den nahen Angehörigen den persönlichen Konflikt mit sich und ihrer Familie zu ersparen, in den sie geraten könnten, wenn sie gezwungen wären, über den Beschuldigten auszusagen, und sich dabei zwischen die Alternative gestellt sehen könnten, entweder jenen zu belasten oder die Unwahrheit zu sagen (BGHSt 2, 351, 354 = NJW 1952, 755, 756; 12, 235, 239 = NJW 1959, 445, 446; 22, 35, 36 = NJW 1968, 559).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Das Zeugnisverweigerungsrecht dient, wenn es auch Reflexwirkungen zugunsten der Mitangeklagten entfaltet, den persönlichen Belangen des Zeugen (vgl. BGHSt 22, 35, 37 f).

    Inzwischen hat die Rechtsprechung mehrfach offengelassen, ob die Verlesung von Vernehmungsniederschriften zulässig ist, wenn ein Zeuge, der in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), bei einer früheren Vernehmung als Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Februar 1966 - 5 StR 513/65 - S. 5, 6, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 384, in dem hier in Betracht kommenden Ausschnitt wörtlich wiedergegeben in BGHSt 22, 35, 36 f; BGHSt 22, 35, 37, wo "diesen Erwägungen" des Urteils vom 8. Februar 1966 beigetreten wird; BGH NJW 1973, 1139 [insoweit in BGHSt 25, 176 ff nicht abgedruckt]).

  • BGH, 19.08.1981 - 3 StR 226/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf Grund

    Die berechtigte Forderung der Allgemeinheit nach wahrheitsgemäßer Aufklärung von Straftaten muß zurücktreten, wenn schutzwürdige Interessen entgegenstehen, denen durch Einräumung von Zeugnisverweigerungsrechten Rechnung getragen ist (vgl. BGHSt 22, 35, 37) [BGH 05.01.1968 - 4 StR 425/67].
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Ebenso wie mit dem Tode eines zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten, der ohne Belehrung vernommen worden ist, das Verbot einer Verlesung der darüber aufgenommenen Niederschrift entfällt (BGHSt 22, 35), weil der Pflichtenwiderstreit, in den der zeugnisverweigerungsberechtigte Angehörige kommen konnte, nicht mehr besteht, entfällt hier mit dem Beschlagnahmeverbot das daraus folgende Beweisverbot.
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

  • OLG Köln, 21.03.2004 - 2 Ws 110/04

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen, der sich zunächst auf sein

  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65

    Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche

  • BGH, 22.04.1970 - 2 StR 615/69

    Verwertung eines zu Beweiszwecken in die Hauptverhandlung eingeführten

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