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   BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88 - StB 47/88   

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https://dejure.org/1989,1866
BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88 - StB 47/88 (https://dejure.org/1989,1866)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1989 - 1 StE 5/88 - StB 47/88 (https://dejure.org/1989,1866)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1989 - 1 StE 5/88 - StB 47/88 (https://dejure.org/1989,1866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eröffnungsbeschluß - Sofortig Beschwerde - Unzulässigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung einer Anklage - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens - Teilweise Ablehnung - Beschwerde - Statthaftigkeit

Verfahrensgang

  • OLG Frankfurt - StB 45/88
  • BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88 - StB 47/88

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1101
  • MDR 1989, 370
  • NStZ 1989, 190
  • StV 1989, 139
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88
    Mit der Annahme einer tateinheitlichen Verbindung solcher Straftaten mit der Dauerstraftat nach § 129a Abs. 1, 2 StGB folgt das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 288, 290 f m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung

    Auszug aus BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88
    Auch dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 (BGHR StPO § 207 Abs. 2 Nr. 1, 1) liegt keine andere Rechtsauffassung zugrunde.
  • RG, 19.01.1893 - 3898/92

    Wie ist zu beschließen, wenn, nachdem wegen gewerbsmäßigen, bezw.

    Auszug aus BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88
    Lehnt das Gericht es dennoch ab, insoweit das Verfahren zu eröffnen, so hat das nicht eine diesem Ausspruch entsprechende Wirkung (vgl. Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 207 Rdn. 14, 15; § 206 Rdn. 7; vgl. ferner RGSt 23, 392, 394 bis 396; 48, 89, 91, 92), sondern allein die Bedeutung einer abweichenden Würdigung im Sinne des § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO .
  • RG, 07.01.1914 - II 45/14

    Ist ein Beschluß, der den Angeschuldigten unter Beschränkung auf bestimmte

    Auszug aus BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88
    Lehnt das Gericht es dennoch ab, insoweit das Verfahren zu eröffnen, so hat das nicht eine diesem Ausspruch entsprechende Wirkung (vgl. Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 207 Rdn. 14, 15; § 206 Rdn. 7; vgl. ferner RGSt 23, 392, 394 bis 396; 48, 89, 91, 92), sondern allein die Bedeutung einer abweichenden Würdigung im Sinne des § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO .
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Da es sich - wie dargelegt - bei den Aktivitäten der Angeklagten R. und P. im Zusammenhang mit dem Angriff auf Gaststätten in der Dresdener Neustadt nicht um mitgliedschaftliche Betätigungsakte im Rahmen der kriminellen Vereinigung handelte, konnte sich der Anklagevorwurf auch nicht unter dem Aspekt auf ihre Mitwirkung an diesem Geschehen beziehen, dass ihre Tathandlungen im Sinne des § 125 StGB tateinheitlich (§ 52 Abs. 1 StGB) auch den Tatbestand des § 129 Abs. 1 StGB verwirklichten und aus diesem Grund dem Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO unterfallen könnten (s. dazu nur BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447; vom 5. Januar 1989 - StB 45/88, BGHR StGB § 129a, Konkurrenzen 1).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Die Fälle 12 und 13 der Anklage stehen auch nicht etwa in Tateinheit mit einem Organisationsdelikt, so dass von vornherein der gesamte vom Organisationsdelikt umfasste tatsächliche Geschehensablauf den Verfahrensgegenstand bildete (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1101).
  • BGH, 19.09.2017 - 5 StR 593/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme fehlender örtlicher Zuständigkeit (Einwand der

    Da sich dieser Ausspruch nicht auf selbständige prozessuale Taten im Sinne des § 207 Abs. 2 Nr. 1 StPO bezogen hat, ist er als bloße abweichende rechtliche Würdigung gemäß § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO zu qualifizieren und stellt unabhängig von der Frage, ob diese Entscheidung später durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg korrigiert wurde, keine Teil-Nichteröffnung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1989 - StB 45/88, BGHR StPO § 207 Abs. 2 Nr. 1 Änderungen 2).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 4 Ws 244/93

    Kriminelle Vereinigung; Rechtsextremistische Vereinigung; Plakatierungsaktionen;

    Damit ist die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht statthaft (vgl. BGH NStZ 1989, 190; KK-Treier, StPO , 3. Aufl., Rdn. 6 zu § 207 ; LR-Rieß, StPO , 24. Aufl., Rdn. 14 zu § 207).
  • OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16

    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens;

    Lehnt das Gericht es dennoch ab, insoweit das Verfahren zu eröffnen, so hat das nicht eine diesem Ausspruch entsprechende Wirkung, sondern allein die Bedeutung einer abweichenden Würdigung im Sinne des § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1989 - StB 45/88, juris, Rn. 3).
  • BGH, 04.08.1995 - StB 31/95

    Werben für eine terroristische Organisation - Billigung der Methoden oder Ziele -

    Da alle unter Ziff. 3.1 bis 4.2 der Anklage genannten Vorgänge durch das Organisationsdelikt des § 129 Abs. 1 StGB zu einer Tat im Sinne des § 264 StPO verbunden werden, bedarf es keiner Klärung im Beschwerdeverfahren, ob die von der Anklage teilweise abweichende rechtliche Beurteilung dieser Vorgänge durch das Oberlandesgericht zutrifft (vgl. BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 1).
  • OLG Hamburg, 23.09.2002 - 2 Ws 184/02

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    Vorliegend fehlt es an einer Ablehnung der Eröffnung (zur Abgrenzung zwischen einer der sofortigen Beschwerde zugänglichen Teilablehnung der Eröffnung und einer unanfechtbaren abweichenden Würdigung im Sinne des § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO bei Verneinung des hinreichenden Tatverdachts bezüglich einzelner Tatteile vgl. BGH in NStZ 1989, 190; Senatsbeschluss vom 7. Mai 2001, Az.: 2 Ws 105 - 106/01, unveröffentlicht; Tolksdorf in KK-StPO, 4. Aufl., § 204 Rdn. 6, § 207 Rdn. 6).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 171/89

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Rote Armee

    Der Senat hat diese Frage in dem Beschluß vom 5. Januar 1989 - 1 StE 5/88 - (MDR 1989, 370, 371) - in einer die Entschei StB 45/88 dung nicht tragenden Bemerkung - bejaht.
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