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   BGH, 05.02.1955 - IV ZR 218/54   

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https://dejure.org/1955,3747
BGH, 05.02.1955 - IV ZR 218/54 (https://dejure.org/1955,3747)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1955 - IV ZR 218/54 (https://dejure.org/1955,3747)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1955 - IV ZR 218/54 (https://dejure.org/1955,3747)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 21.11.1929 - VI 103/29

    1. Kann ein rechtskräftiges Urteil, durch das wegen unbestrittener

    Auszug aus BGH, 05.02.1955 - IV ZR 218/54
    Zu vergleichen sind mit den derzeitigen Verhältnissen die damals wirklich bestehenden, nicht aber von den Feststellungsorganen in dem früheren Verfahren (irrtümlich) zugrunde gelegten Umstände (vgl. die Rspr des RG zu § 323 ZPO in RGZ 126, 239; JW 1930, 3315 Nr. 10; Warn Rspr. 1934 Nr. 97).

    Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bei der Anwendung des § 323 Abs. 1 ZPO angenommen (RGZ 126, 239; JW 1930, 3315 Nr. 10; WarnRspr 1934 Nr. 97; SeuffArch 92 Nr. 74).

    Die tatsächlichen Feststellungen, die dem abzuändernden Urteil zugrunde liegen, nehmen an der Rechtskraftwirkung nicht teil (RG in Warn 1934 Nr. 97; RGZ 126, 239 [240]; Rosenberg, LehrbdZPR 6. Aufl. § 150 II S. 691).

  • BGH, 19.03.1953 - III ZR 271/51

    Rechtskraftwirkung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 05.02.1955 - IV ZR 218/54
    Es kann dahinstehen, ob dem Bescheid der Entschädigungsbehörden, wenn er nach § 99 BEG unanfechtbar geworden ist, als einem Verwaltungsakt innere Rechtskraft zukommt oder nicht (BGHZ 9, 129), denn davon hängt die Entscheidung dieser Frage nicht ab.
  • RG, 19.03.1941 - IV 305/40

    1. Hat § 96 Satz 1 EheG. die Rechtskraft eines früher ergangenen

    Auszug aus BGH, 05.02.1955 - IV ZR 218/54
    Andere Umstände, aus denen sich eine wesentliche Veränderung ergeben könnte, wie z.B. eine Gesetzesänderung (RGZ 166, 303), sind nicht dargetan.
  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 306/55

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 1955 IV ZR 218/54 (LM Nr. 1 zu § 96 BEG) ausführlich dargelegt und den hier eingenommenen Standpunkt auch in späteren Urteilen festgehalten (Urteile vom 25. Mai 1955 IV ZR 4/55 und 54/55).

    Wie der Senat in dem oben erwähnten Urteil vom 5. Februar 1955 IV ZR 218/54 ausgeführt hat, sind bei der Anwendung des § 96 BEG die gegenwärtigen Umstände nicht mit den in dem früheren Bescheid festgestellten, sondern mit den damals wirklich vorhandenen zu vergleichen.

  • BGH, 25.05.1955 - IV ZR 4/55

    Rechtsmittel

    Bei den meisten Rentenansprüchen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes handelt es sich um Rechte, die ihrem Bestände, ihrer Höhe und ihrer Dauer nach nicht nur von dem Zeitablauf, sondern auch von künftigen unter Umständen wechselnden Verhältnissen abhängen, wie dies der Senat in dem Urteil vom 5. Februar 1955 - IV ZR 218/54 - dargelegt hat.

    Materiellrechtlich kommt es, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 5. Februar 1955 - IV ZR 218/54 - auf S. 12 der Urteilsausfertigung eingehend dargelegt hat, für die Anwendung des § 96 BEG auf verfahrensrechtliche Tatsachen, wie etwa die Beweiswürdigung in dem Entschädigungsbescheid, überhaupt nicht an, massgebend sind nur diejenigen, die nach den Vorschriften des materiellen Rechts den Anspruch seiner Entstehung, seiner Dauer und seinem Umfang nach bestimmen.

  • BGH, 18.10.1961 - IV ZR 66/61

    Rechtsmittel

    Ein Bescheid oder eine gerichtliche Entscheidung, in denen auf Grund Landesrechts eine Rente zuerkannt ist, bleiben vielmehr auch nach dem Inkrafttreten des BEG in dem bisherigen Umfang wirksam (vgl. BGH vom 5. Februar 1955 - IV ZR 218/54 -, RzW 1955, 156, für die insoweit inhaltsgleiche Vorschrift des § 104 Abs. 1 Satz 2 BErgG).
  • BGH, 04.05.1955 - IV ZR 265/54

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 5. Februar 1955 - IV ZR 218/54 - ausgesprochen hat, bleiben vor dem Inkrafttreten des BEG ergangene rechtskräftige Entscheidungen auch nach dem Inkrafttreten des BEG grundsätzlich rechtswirksam.
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