Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1968 - III ZR 138/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5713
BGH, 05.02.1968 - III ZR 138/65 (https://dejure.org/1968,5713)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1968 - III ZR 138/65 (https://dejure.org/1968,5713)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1968 - III ZR 138/65 (https://dejure.org/1968,5713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,5713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung wegen einer nach öffentlichem Recht fehlerhaft erteilten Baugenehmigung - Schadensersatzpflicht wegen Nichtaufklärung über die drohenden Gefahren bei Eingreifen nach der ordnungsbehördlichen Generalklausel - Ausweisung eines Grundstückes als Wohngebiet - ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1966 - III ZR 109/64

    Schweinemast - Enteignungsgleicher Eingriff, § 839 BGB

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 138/65
    Denn eine Entschädigungspflicht nach § 51 GewO entfällt jedenfalls, wenn die Benutzung der Anlage, wie hier, die öffentliche Ordnung und Sicherheit stört und aus diesen polizeirechtlichen Gründen seitens der Polizeibehörde eingeschritten wird (vgl. Urteil vom 20. Januar 1966 - III ZR 109/64 - S. 13 = BGHZ 45, 23, 28) [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64].

    In soweit ist dieselbe Würdigung angebracht, die der Senat in BGHZ 45, 23, 27 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] hinsichtlich der ordnungsbehördlichen Untersagt der Schweinehaltung in Stallungen, deren Errichtung die Baugenehmigungsbehörde erlaubt hatte, angestellt hat.

  • BGH, 10.12.1964 - III ZR 169/63

    Berücksichtigung des ererbten Vermögens bei der Bemessung entgangenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 05.02.1968 - III ZR 138/65
    Zwar ist Voraussetzung einer solchen Abwägung in der Regel, daß die jedem Teil zur Last fallenden Umstände, Verursachung wie Verschulden, festgestellt werden; das schließt aber nicht aus, in besonderen Fällen von einem unterstellten Tatbestand auszugehen, insbesondere in dem Fall, daß die von einem Verschulden geprägte Mitwirkung des Schädigers auch dann, wenn die unterstellten Umstände zu seinen lasten berücksichtigt werden, neben der des Geschädigten nicht maßgeblich ins Gewicht fällt (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1964 - III ZR 169/63 -).
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Februar 1968 - III ZR 138/65 - S. 9 ff betont, daß es in erster Linie Sache des Gewerbetreibenden selbst ist, für eine einwandfreie Durchführbarkeit des Betriebs einer geplanten Anlage besorgt zu sein, und daß er die ihm aus dem Betrieb der geplanten Anlage möglicherweise erwachsenden Schwierigkeiten und Risiken selbst erkennen und überschauen muß.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht