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   BGH, 05.02.1971 - V ZR 91/68   

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https://dejure.org/1971,2477
BGH, 05.02.1971 - V ZR 91/68 (https://dejure.org/1971,2477)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1971 - V ZR 91/68 (https://dejure.org/1971,2477)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - V ZR 91/68 (https://dejure.org/1971,2477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nießbrauchrechts - Notwendigkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei der Abgabe einer Einigungserklärung - Pflicht zur Zahlung von Vermögensteuer oder Lastenausgleichsabgabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 380
  • DNotZ 1971, 302
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.12.1930 - V 59/30

    Bedarf es zum Übergang des Grundstückseigentums einer neuen Eintragung des

    Auszug aus BGH, 05.02.1971 - V ZR 91/68
    Das Berufungsgericht hat sich dabei ohne Rechtsirrtum auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 131, 97, 99, 101 bezogen, nach der die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück eine wirksame Auflassung und eine wirksame Eintragung des Erwerbers erfordert, beide Voraussetzungen zeitlich zusammentreffen und gleichzeitig vorhanden sein müssen und, wenn die zur Wirksamkeit der Auflassung erforderliche Genehmigung erst nach dem Wegfall der Eintragung durch Grundbuchberichtigung erteilt wird, diese Beseitigung der Eintragung der Fiktion des § 184 Abs. 1 BGB, wonach die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt, entgegensteht.
  • RG, 10.09.1935 - III 42/35

    1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen

    Auszug aus BGH, 05.02.1971 - V ZR 91/68
    Inwiefern das Berufungsgericht, wie die Revision in diesem Zusammenhang noch meint, hätte beachten müssen, daß die Beklagten bei der Bestellung des Nießbrauchs dritten Personen gegenüber keine Verpflichtungen übernommen hätten, ist nicht ersichtlich und ergibt sich auch nicht aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 148, 321, 324).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Sie hat jedoch selbst keine konstitutive Wirkung (RGZ 131, 97, 99; vgl. auch Senat, Urteil vom 5. Februar 1971 - V ZR 91/68, WM 1971, 500, 502).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Die Frage, ob bereits im Hinblick auf die mit jeder Art von Grunderwerb verbundenen öffentlichen Lasten ein rechtlicher Nachteil zu bejahen ist, kann dabei hinsichtlich der hier zur Erörterung stehenden Schenkung eines Anteils an einem Wohnungseigentumsrecht in gleicher Weise offenbleiben wie in den Fällen, in denen sich der Bundesgerichtshof - wie in BGHZ 15, 168 - mit der Schenkung eines Grundstücks zu befassen hatte (vgl. auch das Senatsurteil vom 5. Februar 1971, V ZR 91/68, LM BGB § 107 Nr. 7 Bl. 3 unter d).

    Fehl geht allerdings der Hinweis in dem letzten Absatz des Vorlagebeschlusses, daß auch schon dem Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1971, V ZR 91/68, LM BGB § 107 Nr. 7, diese Rechtsauffassung zugrundeliege.

  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Für den Fall der unentgeltlichen Nießbrauchsbestellung zugunsten eines Minderjährigen hat der BGH bisher offengelassen, ob bereits die kraft Gesetzes für den Nießbraucher gegenüber dem Eigentümer entstehenden Verpflichtungen (§§ 1036, 1041, 1045, 1047 BGB) einen rechtlichen Nachteil bedeuten (Urteil vom 5. Februar 1971 V ZR 91/68, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1971, 380).

    Denn die wirtschaftlichen Wirkungen haben außer Betracht zu bleiben; es kommt allein auf die rechtlichen Folgen an (BGH-Urteil in MDR 1971, 380).

  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Das Landgericht hat sich zwar am Anfang seiner Darlegungen zu dem anerkannten Grundsatz bekannt, daß bei der Beurteilung, ob ein Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, die wirtschaftlichen Wirkungen außer Betracht zu bleiben haben, es vielmehr allein auf die rechtlichen Folgen ankommt, die mit dem Rechtsgeschäft verknüpft sind (BGH LM Nr. 7 zu § 107 = MDR 1971, 380 ; Palandt § 107 Anm. 2; Soergel § 107 Rdnr. 1; BGB-RGRK 12. Aufl. 28. Lief.
  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    aa) Der BGH hat die Frage, ob die Bestellung eines Nießbrauchs dem Nießbrauchsberechtigten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt oder nicht, bisher noch nicht entschieden (vgl. Urteil vom 5. Februar 1971 V ZR 91/68, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs - LM -, § 107 BGB Nr. 7, wo diese Frage ausdrücklich offengelassen worden ist).
  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

    - b) Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Rechtsgeschäft dem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, sind allein die rechtlichen Folgen, die mit dem Rechtsgeschäft verknüpft sind (BGH LM Nr. 7 zu § 107 = MDR 1971, 380 ; Palandt, § 107 Anm. 2; Soergel, BGB 11. Auflage § 107 Rdnr. 1; BGB-RGRK 12. Aufl. § 107 Rdnr. 2).

    Auch der V. Senat des Bundesgerichtshofs hat in der (späteren) Entscheidung vom 5.2.1971 (LM Nr. 7 zu § 107 BGB = MDR 1971, 380 ) für den - der hiesigen Sachlage vergleichbaren - Fall der unentgeltlichen Zuwendung eines von der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Erwerbers abweichenden Nießbrauchs an einem Grundstück die Notwendigkeit einer Pflegerbestellung anerkannt.

  • BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79

    Zur Gestaltung eines entgeltlichen Nießbrauches

    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung (vgl. NJW 1974, 641 /642 unter Bezugnahme auf LM Nr. 7 zu § 107 BGB = MDR 1971, 380 ) ersichtlich stillschweigend davon aus, daß gegen die Eintragung der Entgeltlichkeit eines Nießbrauchs im Grundbuch keine Bedenken bestehen.
  • BGH, 20.09.1978 - VIII ZR 142/77

    Beginn der Anfechtungsfrist bei nachträglicher Genehmigung schwebend unwirksamer

    Es mag dahinstehen, ob der Erwerb des Erbbaurechts mit Rücksicht auf die Belastung mit einem Nießbrauch, einem Vorkaufsrecht und mit Grundpfandrechten rechtlich vorteilhaft sein kann (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1971 - V ZR 91/68 = LM BGB § 107 Nr. 7 = WM 1971, 500 m.w.Nachw.; Lange NJW 1955, 1339, 1341).
  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 157/72

    Anforderungen an die Bestellung eines Nießbrauchs - Anforderungen an die

    Im übrigen hat auch der Senat einen Nießbrauch der hier vorliegenden Art als unentgeltlichen Nießbrauch bezeichnet (Urteil vom 5. Februar 1971, V ZR 91/68, LM § 107 BGB Nr. 7).
  • LG Köln, 19.12.1980 - 11 T 194/80

    Schenkung an Minderjährige

    Demgemäß hat der BGH auch In einer jüngeren Entscheidung (MDR 1971, 380) für den vergleichbaren Fall der unentgeltlichen Zuwendung eines von der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Erwerbers abweichenden Nießbrauchs an einem Grundstück die Notwendigkeit einer Pflegerbestellung anerkannt Anm. d. Schrfttl.: Auf Vortage des BayObLG MittRhNotK 1980, 7, hat zwischenzeitlich auch der BGH - Urteil vom 9.7, 1980 - V ZB 16/79 - entschieden: "Im Fall einer Schenkung von Wohnungseigentum von seiten des gesetzlichen Vertreters an einen über sieben Jahre alten Minderjährigen Ist die Frage, ob die Schenkung dem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrages heraus zu beurteilen.
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