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   BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96   

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https://dejure.org/1997,3684
BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96 (https://dejure.org/1997,3684)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1997 - 2 StR 509/96 (https://dejure.org/1997,3684)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 2 StR 509/96 (https://dejure.org/1997,3684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem Mord - Rechtsfehlerhafte Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers, wenn dieses sich in einem Streit mit dem Täter befand, zwischen Streitzeitpunkt und Tatzeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen, die es rechtfertigen, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, bekannt waren, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11), liegt angesichts der Feststellungen der Strafkammer zum Tatgeschehen auf der Hand.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Wesentlich ist, daß der Täter sein Opfer, das keinen Angriff erwartet (also arglos ist), in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96

    Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in Anbetracht eines offen feindseligen

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Wesentlich ist, daß der Täter sein Opfer, das keinen Angriff erwartet (also arglos ist), in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen, die es rechtfertigen, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, bekannt waren, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11), liegt angesichts der Feststellungen der Strafkammer zum Tatgeschehen auf der Hand.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen, die es rechtfertigen, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, bekannt waren, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11), liegt angesichts der Feststellungen der Strafkammer zum Tatgeschehen auf der Hand.
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Denn die besondere Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; BGH GA 1971, 113, 114; BGH NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 2003, 146; BGH, Beschl. vom 3. August 2000 - 4 StR 259/00).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384; 39, 353, 368, Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig gegenübertritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00

    Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts

    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).

  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13

    Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)

    Das Opfer kann daher auch dann arglos im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, also etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, um dem Angriff noch irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, NStZ-RR 2012, 245; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96, NStZ-RR 1997, 168).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 163/22

    Mord (Heimtücke: offene Feindseligkeit; Arg- und Wehrlosigkeit, bewusstes

    Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers können vielmehr auch dann gegeben sein, wenn der Täter ihm feindselig gegenübertritt, das Tatopfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so dass ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96, NStZ-RR 1997, 168).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00

    Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16).
  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann vorliegen, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so dass ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGH Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96 - Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96 - NStZ-RR 1997, 168).
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