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   BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97   

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https://dejure.org/1998,8842
BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97 (https://dejure.org/1998,8842)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1998 - 4 StR 622/97 (https://dejure.org/1998,8842)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 4 StR 622/97 (https://dejure.org/1998,8842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer vollendeten Nachteilszufügung - Vermögensbeschädigung beim Betrug - Vermögensgefährung als Vermögensnachteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 233
  • StV 1999, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
    Dabei kommt es aber, was das Landgericht nicht bedacht hat, entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87] m.w.N.).

    Auch wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wäre das Vermögen des Tatopfers durch die erzwungene Hingabe der Beweisurkunde nur dann konkret gefährdet worden, wenn - worauf es entscheidend ankommt - bereits im Zeitpunkt der Tatbegehung aus der Sicht des Genötigten konkret mit der Inanspruchnahme durch den nach Aushändigung der Erklärung beweisbegünstigten Tatbeteiligten zu rechnen war (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]/396).

  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
    Bei der Bemessung der neu festzusetzenden Gesamtfreiheitsstrafe wird daher § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten sein (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
    Das Rechtsmittel ist daher wirksam auf die Anfechtung der Verurteilung im Fall III 3 der Urteilsgründe beschränkt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; Pikart in KK/StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 5).
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 85/20

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der

    Dabei kommt es aber entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 622/97, NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17

    Erpressung (Begriff des Nachteils: Erwerbs- und Gewinnaussichten als Teil des

    Der Nachteil für das Vermögen im Sinne des § 253 StGB ist gleichbedeutend mit dem Vermögensschaden beim Betrug (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 622/97, NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99

    Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil;

    Dies ist dann der Fall, wenn bereits im Zeitpunkt der Tatbegehung aus der Sicht des Genötigten konkret mit der Inanspruchnahme durch den nach Aushändigung der Erklärung beweisbegünstigten Täter zu rechnen ist (BGH aaO; BGH NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

    Dies ist dann der Fall, wenn bereits im Zeitpunkt der Tatbegehung aus der Sicht des Genötigten konkret mit der Inanspruchnahme durch den nach Aushändigung der Erklärung beweisbegünstigten Täter zu rechnen ist (BGH NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 492/99

    Versuch; Vollendung bei der räuberischen Erpressung; Milderes Gesetz; Konkrete

    Dies ist dann der Fall, wenn bereits im Zeitpunkt der Tatbegehung aus der Sicht des Genötigten konkret mit der Inanspruchnahme durch den nach Aushändigung der Erklärung beweisbegünstigten Täter zu rechnen ist (BGH aaO; BGH NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 191/00

    (Schadensgleiche) Vermögensgefährdung durch Ausstellung eines Schuldscheins;

    Das ist dann der Fall, wenn bereits im Zeitpunkt der Tatbegehung aus der Sicht des Genötigten konkret mit der Inanspruchnahme durch den nach Aushändigung der Erklärung beweisbegünstigten Täter zu rechnen ist (BGH aaO; BGH NStZ-RR 1998, 233, 234).
  • KG, 23.09.2019 - 161 Ss 139/19

    Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts: Abgrenzung von Wahndelikt und

    Nach herrschender Meinung sind bezüglich des Vermögensnachteils im Sinne des § 253 StGB dieselben Kriterien heranzuziehen wie beim betrügerisch (§ 263 StGB) herbeigeführten Vermögensschaden (vgl. BGH wistra 1987, 21; BGH NStZ-RR 1998, 233; Sander in Münchener Kommentar, StGB 3. Auflage, § 253 Rnr. 24; Fischer, StGB 66. Auflage, § 253 Rnr. 19 m.w.N.; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB 12. Auflage, § 253 Rnr. 18 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Auflage, § 253 Rnr. 4 m.w.N.).
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