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   BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08   

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https://dejure.org/2009,4942
BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08 (https://dejure.org/2009,4942)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - 4 StR 609/08 (https://dejure.org/2009,4942)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 4 StR 609/08 (https://dejure.org/2009,4942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Betroffenheit des Angeklagten sowie seines Verteidigers im Zusammenhang mit einer Beurlaubung für einzelne Teile einer Verhandlung gem. § 231c der Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 231c; ; StPO § 338

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231c; StPO § 338
    Anforderungen an eine Betroffenheit des Angeklagten sowie seines Verteidigers im Zusammenhang mit einer Beurlaubung für einzelne Teile einer Verhandlung gem. § 231c der Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 400
  • StV 2010, 616
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Nicht betroffen wäre er nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Umstände auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren (BGH NStZ 2009, 400).
  • BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); Anwesenheit des

    Nicht betroffen wäre er nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Umstände auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren (BGH NStZ 2009, 400).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11

    Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der

    Anders wäre es nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Verfahrensfragen auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berührten und damit auch nur potentiellen Einfluss auf Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten hatten (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 4 StR 609/08, NStZ 2009, 400).
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