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   BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18   

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https://dejure.org/2019,7489
BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18 (https://dejure.org/2019,7489)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2019 - 3 StR 469/18 (https://dejure.org/2019,7489)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 3 StR 469/18 (https://dejure.org/2019,7489)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 2 StPO
    Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage (abschließende Äußerung; Wiedereintritt in die Verhandlung; für die Sachentscheidung des Gerichts möglicherweise bedeutsamer Verfahrensvorgang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, § 257c StPO, § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO, § 73d Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge aufgrund fehlender Erteilung des letzten Worts nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage

  • rewis.io

    Gang der Hauptverhandlung in Strafsachen: Pflicht zur neuerlichen Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 258 Abs. 2 Hs. 2
    Verfahrensrüge aufgrund fehlender Erteilung des letzten Worts nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das allerletzte Wort hat immer der Angeklagte

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wenn vergessen wird, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 426
  • StV 2019, 813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Ob von einem Wiedereintritt in die Verhandlung auszugehen ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).

    Maßgeblich ist, ob es sich um einen Verfahrensvorgang handelt, der für die Sachentscheidung des Tatgerichts von Bedeutung sein kann (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN).

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Der Wiedereintritt in die Verhandlung muss nicht förmlich, sondern kann auch konkludent durch Vornahme einer Prozesshandlung geschehen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, NStZ 2004, 505, 507).

    Das ist beispielsweise nicht der Fall bei einer bloßen Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14), bei einer Ersetzung eines Pflichtverteidigers (BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, juris Rn. 11) oder bei der Kundgabe eines Negativattests im Sinne des § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO.

  • BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04

    Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Insoweit beanstandet die Revision zu Recht, dass das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet hat, ohne zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilt zu haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; vom 16. Juni 2004 - 1 StR 166/04, NStZ-RR 2004, 297; vom 2. September 2009 - 5 StR 311/09, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 10).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Denn mit dem Wiedereintritt in die Verhandlung haben die früheren Ausführungen des Angeklagten ihre Bedeutung als abschließende Äußerungen im Sinne des § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO verloren (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 169/93, NStZ 1993, 551 mwN).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Insoweit beanstandet die Revision zu Recht, dass das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet hat, ohne zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilt zu haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; vom 16. Juni 2004 - 1 StR 166/04, NStZ-RR 2004, 297; vom 2. September 2009 - 5 StR 311/09, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 10).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Insoweit beanstandet die Revision zu Recht, dass das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet hat, ohne zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilt zu haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; vom 16. Juni 2004 - 1 StR 166/04, NStZ-RR 2004, 297; vom 2. September 2009 - 5 StR 311/09, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 10).
  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Das ist beispielsweise nicht der Fall bei einer bloßen Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14), bei einer Ersetzung eines Pflichtverteidigers (BGH, Beschluss vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81, juris Rn. 11) oder bei der Kundgabe eines Negativattests im Sinne des § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO.
  • BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12

    Gewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Gleichermaßen verhält es sich, falls - wie hier - "die Sach- und Rechtslage erörtert' wird (so bereits BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 5 StR 253/12, NStZ 2012, 587).
  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15

    Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung:

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18
    Ein Verfahrensvorgang, der Einfluss auf die Sachentscheidung haben kann, ist demgegenüber jede Prozesshandlung, die ihrer Natur nach in den Bereich der Beweisaufnahme fällt sowie jede Handlung, in der sich der Wille des Gerichts zum Weiterverhandeln in der Sache zeigt (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Schließlich gaben die Prozessbeteiligten zu dem Beschluss weder Erklärungen ab (zu dieser Erwägung s. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19), noch erörterten sie anschließend die Sach- und Rechtslage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 469/18, NStZ 2019, 426 Rn. 9), so dass sich auch nicht etwa aus diesen Gründen ein Wiedereintritt in die Verhandlung ergibt.
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