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   BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18   

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https://dejure.org/2019,3728
BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18 (https://dejure.org/2019,3728)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2019 - 5 StR 613/18 (https://dejure.org/2019,3728)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 5 StR 613/18 (https://dejure.org/2019,3728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erbringung mittäterschaftlicher Beiträge zu Diebstahlstaten im Rahmen des schweren Bandendiebstahls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1 ; StGB § 260a Abs. 1
    Erbringung mittäterschaftlicher Beiträge zu Diebstahlstaten im Rahmen des schweren Bandendiebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18
    Der Senat kann den Schuldspruch entsprechend ändern, da Diebstahl und Hehlerei in Fällen wie den vorliegenden eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO) bilden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 7).
  • BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14

    Bandendiebstahl (Bandenabrede zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl:

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18
    Allerdings hat sich der Angeklagte in den betreffenden Fällen wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (§ 259 Abs. 1, § 260a Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, weil er bei der - jeweils zu einem Absatzerfolg führenden - Absatzhilfe in Gestalt der Überführung der Fahrzeuge als Mitglied der aus ihm und den beiden nicht revidierenden Mitangeklagten bestehenden Diebesbande handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    Soweit die Tatbeute in den Fällen 3 und 7 bis 9 sichergestellt und an die Geschädigten herausgegeben worden konnte, scheidet eine Einziehung nach § 73 e StGB aus (BGH, Beschl. v. 05.02.2019, Az.: 5 StR 613/18; Beschl. v. 24.09.2019, Az.: 5 StR 213/19).
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