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   BGH, 05.03.1953 - 3 StR 804/51   

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https://dejure.org/1953,744
BGH, 05.03.1953 - 3 StR 804/51 (https://dejure.org/1953,744)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1953 - 3 StR 804/51 (https://dejure.org/1953,744)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1953 - 3 StR 804/51 (https://dejure.org/1953,744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 110
  • NJW 1953, 1031
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.03.1937 - 2 D 86/37

    Handelt ein Polizeibeamter in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, wenn er

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  • RG, 28.11.1905 - 1536/05

    Zuständigkeit der Forstschutzbeamten im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin zur

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  • RG, 18.12.1903 - 2440/03

    Wieweit reicht die örtliche Zuständigkeit des Königlich preußischen Försters, in

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  • RG, 07.07.1932 - III 647/32

    1. Zum Begriff der rechtmäßigen Amtsausübung im § 117 StGB. 2. Welche Bedeutung

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  • OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 3 ORs 13/23

    Tätlicher Angriff auf rechtswidrig handelnde Vollstreckungsbeamte

    Es ist deshalb weitgehend anerkannt, dass es jedenfalls dann an der Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungshandlung fehlt, wenn die Entscheidung für die Vollstreckung von einem unzuständigen Beamten getroffen wird (für die örtliche Unzuständigkeit: BGHSt 4, 110; für die fehlende Anordnungskompetenz ausdrücklich KG NStZ 2006, 414).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Die Erforschung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Gaststättengesetzes fällt somit grundsätzlich auch in den Aufgabenbereich der Polizeibehörden und damit des einzelnen dieser Behörde angehörenden Polizeibeamten, soweit die Zuständigkeit reicht (vgl. BGH JZ 1953, 701, 702 m. Anm. Kern; BGHR StGB § 258 a Abs. 1 - Mitwirkung 1; vgl. auch OLG Neustadt JR 1959, 28, 29; OLG Celle NdsRpfl 1964, 258, 259; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 12; vgl. auch § 85 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 10. November 1993 [GVBl. S. 595]).
  • OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76

    Präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten als Abwehr von

    Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113; Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ; Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff; Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …
  • BGH, 14.11.1967 - 1 StR 487/67

    Voraussetzungen einer Bestrafung wegen Meuterei - Begriff der Zusammenrottung -

    Der auch in anderen Strafbestimmungen (vgl. §§ 115, 122, 125 StGB) wiederkehrende Begriff der Zusammenrottung erfordert allgemein das in seiner Rechtswidrigkeit äußerlich erkennbare räumliche Zusammentreten oder Zusammenhalten einer Mehrheit von Personen zu einem gemeinschaftlichen bedrohlichen oder gewalttätigen Handeln (RMG 5, 57, 58; 10, 22, 25; 20, 50 und 160; RGSt 53, 305; BGH NJW 1953, 1031; 1954, 1694).
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 318/55

    Rechtsmittel

    In strafbarer Weise nimmt aber an einer Zusammenrottung im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB nur teil, wer in dem Bewußtsein, daß es zu Gewalttaten aus der Menschenmenge kommen könne, sich der Zusammenrottung anschließt oder darin als ein Teil der Menge verbleibt und dadurch die von ihr ausgehende Gefahr vergrößert und ihr gesetzwidriges Ziel unterstützt (BGH NJW 1954, 1694 Nr. 19; 1953, 1031 Nr. 16; RGSt 20, 403, 405, 53, 46; 54, 299; 58, 207; 60, 331; JW 1931, 3666 Nr. 6; OGHSt 2, 179, 186).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 79/68

    Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Möglichkeit einer Wahlfeststellung

    Hinsichtlich des Vergehens nach § 113 StGB verweist die Strafkammer zutreffend auf BGHSt 4, 110, 113 [BGH 05.03.1953 - 3 StR 804/51].
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