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   BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53   

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https://dejure.org/1954,5717
BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53 (https://dejure.org/1954,5717)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1954 - V ZR 17/53 (https://dejure.org/1954,5717)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1954 - V ZR 17/53 (https://dejure.org/1954,5717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1954, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Das Reichsgericht hat aber jedenfalls zuletzt (RGZ 169, 180 [182]) hier einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gesehen und die Auffassung, die Anwendung des § 242 BGB bei Grunddienstbarkeiten "auf ganz außergewöhnliche Fälle" beschränken zu wollen, als "zum mindesten gefährlich eng" bezeichnet (s auch OGH in RechtdLandw 1950, 31 und BGHZ 10, 69 [75]).
  • RG, 08.06.1942 - V 129/41

    Kann der Ausübung eines ersessenen Wegerechts bei Änderung der Grundlagen, auf

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Das Reichsgericht hat aber jedenfalls zuletzt (RGZ 169, 180 [182]) hier einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gesehen und die Auffassung, die Anwendung des § 242 BGB bei Grunddienstbarkeiten "auf ganz außergewöhnliche Fälle" beschränken zu wollen, als "zum mindesten gefährlich eng" bezeichnet (s auch OGH in RechtdLandw 1950, 31 und BGHZ 10, 69 [75]).
  • RG, 08.04.1903 - V 496/02

    Mietrecht und Wohnungsrecht.

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Insbesondere steht, wie das Berufungsgericht mit Recht hervorhebt, die Vereinbarung einer Vergütung der Annahme eines Wohnungsrechts nicht entgegen (RGZ 54, 233 [235]; KG in OLG 43, 8 [9] = JW 1923, 760), ebensowenig der Umstand, daß die Räume neben der Verwendung als Wohnung zu gewerblichen Zwecken benutzt wurden (RG in SA 86, 215 = HRR 1932 Nr. 1660; KGJ 53, 157 [159]; im übrigen hM: Palandt Anm 3 b; Erman Anm 2; Planck 5. Aufl Anm 2 a; Staudinger 10. Aufl Anm II 1 a; RGRK 9. Aufl Anm 1 je zu § 1093 BGB).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Der erkennende Senat hat sich in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 10. Oktober 1952, V ZR 159/51 - BGHZ 7, 268 [271 f] = NJW 1952, 1375; Urteil vom 21. November 1952, V ZR 49/51 - BGHZ 8, 58 [62] = NJW 1953, 140), die nach Erlassung des Berufungsurteils veröffentlicht wurden, auf den Standpunkt gestellt, daß ein dingliches Wohnrecht im Sinne des § 1093 BGB erlischt, wenn die Räume, in denen das Wohnrecht ausgeübt werden soll, vollständig zerstört oder doch so stark beschädigt worden sind, daß sie nicht mehr benutzbar sind.
  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 49/51

    Wohnrecht nach Zerstörung des Hauses

    Auszug aus BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Der erkennende Senat hat sich in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 10. Oktober 1952, V ZR 159/51 - BGHZ 7, 268 [271 f] = NJW 1952, 1375; Urteil vom 21. November 1952, V ZR 49/51 - BGHZ 8, 58 [62] = NJW 1953, 140), die nach Erlassung des Berufungsurteils veröffentlicht wurden, auf den Standpunkt gestellt, daß ein dingliches Wohnrecht im Sinne des § 1093 BGB erlischt, wenn die Räume, in denen das Wohnrecht ausgeübt werden soll, vollständig zerstört oder doch so stark beschädigt worden sind, daß sie nicht mehr benutzbar sind.
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Zwar lastet das Wohnungsrecht auf dem Grundstück; es haftet aber an der dem dinglichen Recht unterliegenden Wohnung und kann - wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 1954 V ZR 17/53, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 1093 BGB (Nr. 3) entschieden hat - nur in dieser Wohnung ausgeübt werden.
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 178/78

    Voraussetzungen für die Löschung einer Eintragung im Grundbuch - Vorliegen einer

    In diesem Zusammenhang muß nicht abschließend entschieden werden, ob die vom Senat für das Wohnrecht entwickelten Grundsätze (BGHZ 7, 268; 8, 58; Urteil vom 5. März 1954, V ZR 17/53 = LM BGB § 1093 Nr. 3; vom 28. Januar 1972, V ZR 183/69 = LM BGB § 1093 Nr. 6; kritisch Baur, Lehrbuch des Sachenrechts 10. Aufl. § 29 D II 3; a.A. offenbar Palandt/Bassenge, BGB 38. Aufl. § 1093 Anm. 3 d) ganz oder teilweise auf die hier vorliegende Dienstbarkeit übertragen werden können.
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98

    Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

    In sachenrechtlicher Hinsicht ist Belastungsgegenstand des Wohnungsrechts das gesamte Grundstück, auch wenn sich das Benutzungsrecht auf das Gebäude oder Teile hiervon bezieht (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. März 1954 V ZR 17/53, Lindenmaier/Möhring - Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs --LM--, § 1093 BGB Nr. 3; Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 1093 Rz. 6).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, erlischt ein Wohnungsrecht dann, wenn die seinen Gegenstand bildenden Räume zerstört oder in einem Maße beschädigt werden, daß sie nachhaltig unbewohnbar sind (BGHZ 7, 268; 8, 58 [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52] ; Urteil vom 5. März 1954 - V ZR 17/53, LM BGB § 1093 Nr. 3; vgl.Urteil vom 31. Januar 1964 - V ZR 191/61, DNotZ 1965, 165 = WM 1964, 635 = LM BGB § 1090 Nr. 10).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 34/92

    Zweifamilienhaus - Entgeltlicher Erwerb - Vereinbarung eines Wohnungsrechts -

    Zwar lastet das Wohnungsrecht auf dem Grundstück; es haftet aber an der dem dinglichen Recht unterliegenden Wohnung und kann - wie der BGH in seinem Urteil vom 5.3.1954 V ZR 17/53 11) entschieden hat - nur in dieser Wohnung ausgeübt werden.
  • BGH, 12.12.1958 - VIII ZR 216/57

    Rechtsmittel

    Die Revision verkennt dabei, daß nach der von ihr angeführten Entscheidung des V. Zivilsenats ebenso wie nach dessen einschlägigen späteren Erkenntnissen BGHZ 8, 58, 62 [BGH 21.11.1952 - V ZR 49/51] und vom 5. März 1954 - V ZR 17/53 (LM BGB § 1093 Nr. 3) ein Wohnrecht an bestimmt bezeichneten Räumen auf dem belasteten Grundstück haftet und deshalb nur in ihnen ausgeübt werden kann.
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