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BGH, 05.03.1957 - 5 StR 550/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.03.1956 - 4 StR 66/56
Auszug aus BGH, 05.03.1957 - 5 StR 550/56
Die Anrechnung der Untersuchungshaft ist kein Gnadenerweis für den Geständigen, ihre Versagung darf keine zusätzliche Strafe für den Leugnenden sein (BGH NJW 1956, 879 Nr. 19). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 05.03.1957 - 5 StR 550/56
Anders wäre es nur, wenn die Strafkammer das Prozeßverhalten des Angeklagten nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt, sondern daraus Schlüsse darauf gezogen hätte, wie der Angeklagte innerlich zu seiner Tat steht (vgl BGHSt 1, 105). - BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.03.1957 - 5 StR 550/56
Kein Angeklagter ist gehalten, dem Gericht den Schuldbeweis zu erleichtern (BGHSt 5, 238 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53] [239]; ferner Urteil des Senats vom 29.1.1953 - 5 StR 830/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 272).