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   BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65   

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https://dejure.org/1965,2886
BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65 (https://dejure.org/1965,2886)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1965 - 4 StR 56/65 (https://dejure.org/1965,2886)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1965 - 4 StR 56/65 (https://dejure.org/1965,2886)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Erregung geschlechtlichen Ärgernisses in der Öffentlichkeit - Unterschiedliche Gesamtstrafe in verkündeter Urteilsformel und am Ende der Urteilsgründe - Beharren auf formales Recht und damit mutwilliges Hinwegsetzen über ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65
    Gegen die strafschürfende Bewertung einer solchen Einstellung des Angeklagten ist rechtlich nichts einzuwenden (vgl. auch BGHSt 1, 103, 104 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65
    Gegen die strafschürfende Bewertung einer solchen Einstellung des Angeklagten ist rechtlich nichts einzuwenden (vgl. auch BGHSt 1, 103, 104 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65
    Wie die Revision zwar richtig ausführt, darf nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, daß er bei seiner Verteidigung die erneute Vernehmung der Kinder in der Hauptverhandlung veranlaßt hat (vgl. BGHSt 1, 342; BGH 4 StR 516/53 vom 29. Oktober 1953).
  • BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65
    Wie die Revision zwar richtig ausführt, darf nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, daß er bei seiner Verteidigung die erneute Vernehmung der Kinder in der Hauptverhandlung veranlaßt hat (vgl. BGHSt 1, 342; BGH 4 StR 516/53 vom 29. Oktober 1953).
  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65
    Gegen die strafschürfende Bewertung einer solchen Einstellung des Angeklagten ist rechtlich nichts einzuwenden (vgl. auch BGHSt 1, 103, 104 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; BGH NJW 1961, 85).
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um

    Auszug aus BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65
    Lern Urteil ist auch nicht zu entnehmen, daß der Tatrichter an der Richtigkeit der Feststellungen Zweifel gehabt hätte (vgl. RGSt 52, 319).
  • BGH, 07.05.1965 - 4 StR 186/65

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Veranlassung einer erneuten Vernehmung

    Gründe, die darauf hindeuten, daß der Angeklagte widersinnig auf einem formalen Recht beharrt und sich durch dessen Benutzung über den dadurch entstehenden weiteren seelischen Schaden des Kindes mutwillig hinweggesetzt hatte (vgl. BGH NJW 1961, 85 und die Entscheidung des Senats vom 5. März 1965 - 4 StR 56/65), sind aus dem Urteil nicht ersichtlich.
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