Rechtsprechung
BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen Warenzeichens (Nr. 468984) - Besondere graphische Gestaltung durch Verwendung eines schwarzen Querbalkens mit dem Namenszug in weißer Negativschrift - Anmeldung der angegriffenen Warenzeichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 555
- GRUR 1971, 305
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
LOTTO
Bei Waren und Dienstleistungen des Massenkonsums zählt grundsätzlich die Gesamtbevölkerung zu den angesprochenen Verkehrskreisen (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGH, Urt. v. 5.3.1971 - I ZR 101/69, GRUR 1971, 305, 307 = WRP 1971, 320 - Konservenzeichen II; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 222 = WRP 1974, 32 - Club-Pilsener). - OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
Büroschreibtisch - Unlauterkeit des Vertriebs eines verwechselbaren Produkts …
- KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe …
Jedenfalls als grundsätzlich interessierter Teil, der zukünftig jederzeit auch die Nutzung von Internet-Plattformen zum Kauf von Büchern aufnehmen kann und so auch umworben wird (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II; GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 428), zählen sie zu den zu berücksichtigenden Abnehmern, zumal sich die Nutzung des Internets zunehmend in allen Bevölkerungsgruppen durchsetzt.
- OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01
Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung einer bestimmten Verpackung von …
Handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsums kommen grundsätzlich alle Verbraucher in Betracht (BGH GRUR 1971, 305 -Konservenzeichen II ; BGH GRUR 1960, 130, 132 -Sunpearl II). - BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80
Warenzeichen - Ausstattung - Verkehrskreise - Aussstattungsrecht - Seife - Serie …
In den genannten Entscheidungen (GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II und GRUR 1960, 130 - Sunpearl II, siehe auch GRUR 1963, 622 - Sunkist) ging es um Waren des Massenkonsums, bei denen es ohnehin naheliegt, daß sie von fast allen Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen in Betracht gezogen werden, selbst wenn der Erwerb bei einigen kleineren Gruppen aus besonderen Gründen noch nicht üblich geworden ist. - BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim …
Damit wird jedoch das Bundespatentgericht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung gerecht, nach denen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich alle Verbraucher zu den beteiligten Verkehrskreisen zu zählen sind (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier), wobei auch die möglichen Verbraucher miteinzubeziehen sind (BGH GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II). - BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05 Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen der vorliegenden Art, als deren Abnehmer grundsätzlich jeder Verbraucher in Betracht kommt, die Gesamtbevölkerung (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1960, 83 - Nährbier; GRUR 1960, 130 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II; GRUR 1974, 220 - Club Pilsener; GRUR 2006, 760 - LOTTO; BPatG GRUR 2007, 324, 328 - Kinder (schwarzrot) und MarkenR 2007, 184, 186 - Ristorante).
- BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72 Damit wird jedoch das Bundespatentgericht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung gerecht, nach denen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich alle Verbraucher zu den beteiligten Verkehrskreisen zu zählen sind (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier), wobei auch die möglichen Verbraucher miteinzubeziehen sind (BGH GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II).
- BGH, 07.07.1976 - I ZR 17/75
Löschungsreife eines Zeichens, dass seit mehr als 20 Jahren nicht in einer für …
Allein der Umstand, daß nach der Lebenserfahrung Männer in erheblich geringerem Umfang als Käufer dieser Artikel auftreten werden, rechtfertigt es noch nicht, sie als Beteiligte auszuschließen (vgl. auch BGH GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II). - BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71 Aber auch die Karo-Umrandung hat das Bundespatentgericht als kein besonders phantasievolles Gebilde bezeichnet; solche üblichen Umrahmungen, insbesondere nur eines Wortes, sind regelmäßig schutzunfähige Elemente, die nur in einer räumlichen, rein äußerlichen Verbindung zum übrigen Zeicheninhalt stehen (RG GRUR 1935, 171, 174 - Pique-Aß; BGHZ 14, 15, 23 - Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 252, 253 = GRUR 1963, 630, 631 - Polymar; BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen II; BPatGerE 1, 187, 190 - Ovalumrandung; siehe ferner BPatGerE 4, 80, 81 - Rotfarbenes Rechteck).
- BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72
Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben …
- BPatG, 23.03.1994 - 26 W (pat) 17/91
Anmeldung des Wortzeichens "ERDINGER" für die Waren "Weißbier, einschließlich …