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   BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85   

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https://dejure.org/1986,2603
BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1986,2603)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1986,2603)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 2 StR 13/85 (https://dejure.org/1986,2603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Milderung durch einen ganz erheblichen Tatbeitrag der Vertrauensperson der Polizei - Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs bei Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche Beurteilung in derselben Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1986, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat (durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 = NStZ 1984, 78 = Strafverteidiger 1984, 4) jenes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der erkennende Senat hat seine frühere Auffassung, daß eine die Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschreitende Einwirkung eines polizeilichen Gewährsmannes ein Verfahrenshindernis begründen könne, aufgegeben (Beschlüsse vom 4. Juni 1985 - 2 StR 13/85 = Strafverteidiger 1985, 309, 424 - und vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 - im Anschluß an BGHSt 32, 345; vgl. weiter BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 = Strafverteidiger 1985, 398).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85
    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).
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