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   BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87   

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https://dejure.org/1987,2080
BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87 (https://dejure.org/1987,2080)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1987 - 4 ARs 1/87 (https://dejure.org/1987,2080)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1987 - 4 ARs 1/87 (https://dejure.org/1987,2080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsverjährung - Prüfung der Vollstreckungsverjährung im deutsch-italienischen Auslieferungsverkehr - Vegleichbarkeit der einheitlichen Strafe nach Art. 73 Codice penale italiano mit der Gesamtstrafe nach § 54 Strafgesetzbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuAlÜbk Art. 10; StGB § 79

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 304
  • NJW 1988, 654
  • MDR 1987, 596
  • NStZ 1987, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 432/81

    Unterbrechung einer Strafverfolgungsverjährung - Beginn des Laufs einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87
    Die Verjährung wird erst mit der Rechtskraft des Ausspruchs über diese in Lauf gesetzt (vgl. BGHSt 30, 232, 234).

    Es kann dabei - wie schon in der Entscheidung BGHSt 30, 232, 234 - offenbleiben, ob der Grundsatz, daß die Vollstreckungsverjährung allein durch den rechtskräftigen Ausspruch über die Gesamtstrafe in Lauf gesetzt wird, bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 460 StPO uneingeschränkt gilt (so Jähnke in LK 10. Aufl. § 79 StGB Rdn. 4 m.w. Nachw.) und demzufolge die Verjährung mit der Rechtskraft dieses Beschlusses, also am 18. Dezember 1979, begonnen hat.

  • BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86

    Auslieferung eines Verfolgten bei Verjährung der Tat im ersuchten Staat -

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 IRG setzt voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86 - m.w.Nachw.).

    Daß ein Teil der einheitlichen Strafe für erlassen erklärt worden ist, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen, denn es kommt allein auf die Höhe der rechtskräftig erkannten Strafe an (vgl. BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86).

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 IRG setzt voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86 - m.w.Nachw.).
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