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   BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91   

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https://dejure.org/1993,310
BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91 (https://dejure.org/1993,310)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1993 - V ZR 87/91 (https://dejure.org/1993,310)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1993 - V ZR 87/91 (https://dejure.org/1993,310)
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Hanggrundstück

§ 249 BGB, Veräußerung, fiktive Reparatur (Hinweis: die Grundsätze, die dieser Entscheidung zugrundeliegen, hat der BGH aufgegeben in «Setzungsrisse»);

§ 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls bei Gebrauchsgütern (hier: Garage)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 304, 538 Abs. 1 Nr. 3, 540; BGB § 249
    Deliktsrechtliche Haftung bei Nutzungsstörungen

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit selbständiger Rechnungsposten - Berufungsverfahren - Umfang des Anspruchsgrundes gemäß § 304 ZPO - Rechtsfrageausklammerung im LG-Grundurteil - Vorenthaltung der Garagennutzung - Ersatz fiktiver Reparaturkosten - Gebrauchsstörung selbständig genutzter ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach Veräußerung des Grundstücks; Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage; Entschädigung für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 304; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 540; BGB § 249
    Grenzen des Ersatzes bei Schädigung eines bebauten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 304, § 538 Abs. 1 Nr. 3, § 540
    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück - Entscheidung einer im Grundurteil ausgeklammerten Rechtsfrage durch Berufungsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsentschädigung wegen Bauarbeiten? (IBR 1993, 269)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1793
  • MDR 1993, 537
  • DNotZ 1993, 694
  • VersR 1993, 1279
  • WM 1993, 1256
  • ZfBR 1993, 183
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Berufungsgericht eine Materie des Betragsverfahrens zumindest dann an sich ziehen, wenn die Parteien den vom Erstgericht ausgeklammerten Komplex zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und die Entscheidung hierüber sachdienlich ist (BGH, VersR 1983, 735, 736 [juris Rn. 9]; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, 1794 [juris Rn. 5]; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 2002, 652, 657 [juris Rn. 82]; OLG München, Beschluss vom 2. September 2014 - 27 U 2924/14, juris Rn. 14; MünchKomm.ZPO/Musielak aaO § 304 Rn. 13; ders. in Musielak/Voit aaO § 304 Rn. 14; Göertz in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle aaO § 528 Rn. 6 "Grundurteil").
  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    In einer Entscheidung aus dem Jahr 1993 hat der BGH ausgeführt, dass eine Garage im Regelfall hierzu nicht gehöre (Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, beck-online).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Es spricht deshalb nichts dagegen, ein Grundurteil aus prozessökonomischen Gründen auch dann zu erlassen, wenn zwar über die grundsätzliche Haftungsfrage bereits durch Feststellungsurteil entschieden ist, die Parteien aber in einem weiteren Rechtsstreit im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität darüber streiten, ob dem Kläger überhaupt ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. auch Senatsurteil vom 7. Juni 1983 - VI ZR 171/81, VersR 1983, 735, 736; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, VersR 1993, 1279, 1280; OLG Köln, aaO).
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