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BGH, 05.03.1998 - IX ZB 13/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Entlassung eines Zwangsverwalters aus wichtigem Grund durch das Vollstreckungsgericht - Erhebung einer öffentlichen Klage gegen einen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 4; ZVG § 153 Abs. 2 S. 1
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte betreffend die Ablösung eines Zwangsverwalters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1998, 993
- WM 1999, 993
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger …
Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er seiner Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - juris Tz. 7; vom 16. Juni 1998 - IX ZB 13/98, IX ZB 14/98 - VersR 1999, 996; siehe auch Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07 - FamRZ 2008, 1515 Tz. 11). - OLG Dresden, 04.12.2001 - 2 U 1145/01
Aufsichtsrat
Hiergegen bestehen umso weniger Bedenken, als bereits der bloße Verdacht für ein strafrechtlich relevantes Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BGH ZIP 1997, 1065 [1067]; BGH ZIP 1984, 1113 [1114]; vgl. aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel: BGH WM 1998, 993 [994] m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 16 U 26/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt seinen organisatorischen Verpflichtung daher nur dann nach, wenn er seiner Büroangestellten die Weisung erteilt, den Versand des Schriftsatzes abzuwarten, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen ( BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - juris; vom 16. Juni 1998 - IX ZB 13/98, IX ZB 14/98 - VersR 1999, 996; vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07 - FamRZ 2008, 1515). - LG Braunschweig, 21.05.2010 - 4 T 338/10
Voraussetzungen für die Entlassung eines einmal bestellten Zwangsverwalters
Dafür muss aber dann ein wichtiger Grund vorliegen und weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend erscheinen (BGH, WM 1998, 993; OLG Hamm NJW-RR 1988, 60; Rechtspfleger 1994, 517).