Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2343
BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01 (https://dejure.org/2002,2343)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2002 - 3 StR 514/01 (https://dejure.org/2002,2343)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2002 - 3 StR 514/01 (https://dejure.org/2002,2343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 18 Satz 2 VereinsG; § 3 Abs. 3 VereinsG; Art. 103 Abs. 2 GG
    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine Vereinigung im Inland (Spenden für einen nahestehenden, aber von der Verbotsverfügung nicht erfassten eingetragenen Verein, dessen im ausländischen Kampfgebiet geleistete humanitäre Hilfe für die von ...

  • lexetius.com

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßiges Zuwiderhandeln - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - PKK - Kurdischer Roter Halbmond - Verbotsverfügung - Sammlung von Spenden

  • Judicialis

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4
    Verstoß gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Spendensammeln für eine dem verbotenen Verein nahe stehende Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2190
  • NStZ 2003, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 30.05.2006 - 3 StR 65/06

    Einstellung des Verfahrens; geringe Schuld; kein öffentliches Interesse an der

    Darüber hinaus ist allein der Umstand, dass er auf Fotos mit Symbolen des HSK abgebildet worden ist, kein ausreichender Beleg für eine Funktionärstätigkeit, die als solche eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ohnehin nicht begründen könnte, da der Kurdische Rote Halbmond (HSK) nicht mit einem Betätigungsverbot belegt ist (vgl. BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Betätigungsverbot 1).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG enthält in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 sowie § 18 Satz 2 VereinsG eine diesen Anforderungen genügende Beschreibung der mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 80, 244 zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG; BVerfG, NStZ 2000, S. 540; NVwZ 2002, S. 709 ; BGH, NJW 2002, S. 2190 ).

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Eine Art. 103 Abs. 2 GG berücksichtigende Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfordere eine Beschränkung auf ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potenziell erhebliches Verhalten (vgl. BGH NJW 2002, S. 2190 , unter Verweis auf BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Frisiertes Kleinkraftrad

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).

    Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen mitzuteilen, die einen solchen Schluss zulassen können, weil dann eine revisionsrechtliche Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 2190, 2191).

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

    Dabei ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG in seiner das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden Wirkung seinerseits einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten erfasst, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit im Inland vorteilhafte Wirkung zu erzielen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 1 BvR 98/97 NVwZ 2002, 709 ; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 3 StR 530/95 BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 3 StR 387/96 BGHSt 43, 41 , Beschluss vom 5. März 2002 3 StR 514/01 NJW 2002, 2190 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG aaO).

    Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen mitzuteilen, die einen solchen Schluss zulassen können, weil dann eine Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung durch das Revisionsgericht nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 2190, 2191).

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

    Dabei ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG in seiner das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden Wirkung seinerseits einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten erfasst, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit im Inland vorteilhafte Wirkung zu erzielen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 1 BvR 98/97 NVwZ 2002, 709 ; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 3 StR 530/95 BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 3 StR 387/96 BGHSt 43, 41 , Beschluss vom 5. März 2002 3 StR 514/01 NJW 2002, 2190 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 7 E 10306/18

    Anfangsverdacht; angemessen; Anhaltspunkt; Arbeiterpartei Kurdistans;

    Die Durchsuchungsanordnung muss die Tatsachen, auf denen der Verdacht beruht, ebenso erkennen lassen wie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 -, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden, Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; 2003, 1748, 1751 f; 2005, 300, 308; 2008, 1827 [22]; StV 2005, 555; 5 StR 518/04 vom 2. März 2005, Rdnr. 11; 2 StR 223/09 vom 26. August 2009, Rdnr. 4 ; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 2444, 2445 mwN).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 470/21

    Beweiswürdigung (tatrichterliche Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; einsehbare

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht