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   BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07 (1)   

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BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07 (1) (https://dejure.org/2008,1276)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - 2 StR 626/07 (1) (https://dejure.org/2008,1276)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - 2 StR 626/07 (1) (https://dejure.org/2008,1276)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 13 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 221 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB; § 227 StGB; § 225 StGB
    Totschlag und Mord (Kausalität: ausreichende Mitursächlichkeit); Vorsatz (Beweiswürdigung); Mord (Verdeckungsabsicht); Aussetzung (Versetzen in eine hilflose Lage; Ortsveränderung des Opfers; Obhutspflicht); Körperverletzung mit Todesfolge; Misshandlung Schutzbefohlener

  • lexetius.com

    StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 221 Abs. 1 Nr. 1 und 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung auch durch einen Todeserfolg qualifizierter Delikte in die Nebenklagebefugnis und damit auch die Rechtsmittelbefugnis eines nahen Angehörigen des Verletzten; Ortsveränderung des Opfers oder des Täters als Voraussetzung für die Tatbestandserfüllung der ...

  • Judicialis

    StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 221 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 221 Abs. 1 Nr. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen der Tatbestandsverwirklichung in § 221 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenklage bei durch Todesfolge qualifizierten Delikten; Voraussetzungen des "Versetzens in eine hilflose Lage"

  • rechtsportal.de

    Nebenklage bei durch Todesfolge qualifizierten Delikten; Voraussetzungen des "Versetzens in eine hilflose Lage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem Landgericht Kassel neu verhandelt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.3.2008)

    Urteil im Kasseler "Sklavenmord"-Prozess gekippt // Haft nur wegen versuchten Mordes reicht nicht aus

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 StGB; § 15 StGB; §§ 211 ff. StGB; § 221 StGB
    Kumulative Kausalität, Eventualvorsatz bei Tötungsdelikten, Probleme des Aussetzungstatbestandes (Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg; ZJS 2008, 419)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 153
  • NJW 2008, 2199
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1995 - 2 StR 465/95

    Definitin des Begriffs "Quälen" - Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "Quälen"

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Die Tätlichkeiten des Angeklagten am Abend des 6. Juli 2003 stellten eine rohe Misshandlung dar; in der sich anschließenden Untätigkeit des Angeklagten könnten ein Quälen durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197; NStZ 1991, 234; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer StGB 55. Aufl. § 225 Rdn. 8a am Ende) und eine böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht liegen.

    Dass die Angeklagte keinen Arzt herbeirief, hätte deshalb unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Quälens durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197; NStZ 1991, 234; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer a.a.O. § 225 Rdn. 8a am Ende) und der böswilligen Vernachlässigung geprüft werden müssen.

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07; Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6).

    Da ihm weder zur Rettung geeignete Hilfsmittel noch hilfsfähige und -willige Personen zur Verfügung standen, befand er sich in einer hilflosen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07).

  • BGH, 17.01.1991 - 4 StR 560/90

    Notwendigkeit der böswilligen Handlung - Verwirklichung des Tatbestandes durch

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Die Tätlichkeiten des Angeklagten am Abend des 6. Juli 2003 stellten eine rohe Misshandlung dar; in der sich anschließenden Untätigkeit des Angeklagten könnten ein Quälen durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197; NStZ 1991, 234; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer StGB 55. Aufl. § 225 Rdn. 8a am Ende) und eine böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht liegen.

    Dass die Angeklagte keinen Arzt herbeirief, hätte deshalb unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Quälens durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197; NStZ 1991, 234; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer a.a.O. § 225 Rdn. 8a am Ende) und der böswilligen Vernachlässigung geprüft werden müssen.

  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 561/68

    Voraussehbarkeit einer Todesfolge - Vorliegen eines so genannten Affektsturms -

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Die Tätlichkeiten des Angeklagten am Abend des 6. Juli 2003 stellten eine rohe Misshandlung dar; in der sich anschließenden Untätigkeit des Angeklagten könnten ein Quälen durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197; NStZ 1991, 234; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer StGB 55. Aufl. § 225 Rdn. 8a am Ende) und eine böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht liegen.

    Dass die Angeklagte keinen Arzt herbeirief, hätte deshalb unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Quälens durch Unterlassen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 197; NStZ 1991, 234; Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; Fischer a.a.O. § 225 Rdn. 8a am Ende) und der böswilligen Vernachlässigung geprüft werden müssen.

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die F. am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200) haben können.

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    c) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich niedriger Beweggründe (vgl. hierzu BGHSt 47, 128, 130 f.; BGH NStZ-RR 2004, 332), zu prüfen.
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97

    Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    a) Soweit das Landgericht gemeint hat, nicht ausschließen zu können, dass früher zugefügte Verletzungen und der zunehmend schlechte Allgemeinzustand aufgrund mangelnder Ernährung und einer Sepsis letztendlich todesursächlich waren (UA S. 46), ist diese Beweiswürdigung schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Annahme einer Sepsis als Todesursache sich als bloße fern liegende hypothetische Möglichkeit darstellt, für die nach den Feststellungen und dem mitgeteilten Inhalt der rechtsmedizinischen Gutachten nichts spricht (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die F. am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200) haben können.
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95 (NStZ-RR 1996, 131 = JR 1999, 294 mit Anm. Stein) steht der Auslegung des Senats nicht entgegen, denn in jenem Fall war ein Tötungsvorsatz gerade nicht zweifelsfrei ausgeschlossen worden, im Übrigen ist diese Entscheidung zu § 221 Abs. 1 StGB in der alten Gesetzesfassung ergangen.
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98

    Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
    Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07; Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Quälen kann nach heute nahezu allgemeiner Meinung auch durch Unterlassen begangen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; BGH, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 4 StR 560/90, NStZ 1991, 234; BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 117; vom 6. Dezember 1995 - 2 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 197; vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03, NStZ 2004, 94; vom 5. März 2008 - 2 StR 626/07, BGHSt 52, 153, 156; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 5 StR 411/10; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02 für die Variante des rohen Misshandelns; ebenso Fischer, 62. Aufl., § 225 Rn. 8; Hirsch in LK, 12. Aufl., § 225 Rn. 17; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 225 Rn. 11; Hardtung in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 225 Rn. 2, 15; Momsen/Momsen-Pflanz in SSW-StGB, 2. Aufl., § 225 Rn. 12; Eschelbach in BeckOK-StGB, § 225 Rn. 16; Paeffgen in NK-StGB, 4. Aufl., § 225 Rn. 18).

    Insbesondere wer es unterlässt, für sein Kind leidensvermindernde ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann dieses durch Unterlassen quälen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 2 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 197; vom 5. März 2008 - 2 StR 626/07, BGHSt 52, 153, 159; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 269).

  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die Revision der Nebenklägerin mit Urteil vom 5. März 2008 - 2 StR 626/07 - das Urteil des Landgerichts Kassel vom 29. Juni 2007, soweit es den Angeklagten ... und die Angeklagte ... betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Dass das Verhalten des Angeklagten in besonderem Maße lebensgefährlich war, eine Ansicht die auch der Bundesgerichtshof in seiner Aufhebungsentscheidung (Urteil vom 5. März 2008 - Az.: 2 StR 626/07 - Seite 8) zu vertreten scheint, ist im Ergebnis schon allein dadurch bestätigt, dass ... bedingt durch die Folgen der Misshandlungen kurze Zeit später tatsächlich zu Tode kam.

    Zu dieser Überzeugung kommt die Kammer in inhaltlicher Übereinstimmung mit der dahingehend zu verstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes in seinem Aufhebungsurteil vom 5. März 2008 - Az.: 2 StR 626/07 - Seite 8.

  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    So genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns im Sinne einer Mitursächlichkeit, wenn die zu schweren Verletzungen, einer dramatischen Schwächung des Körpers des Opfers und deshalb umfassend notwendigen intensivmedizinischen Behandlungen führenden Schüsse letztlich den Ausbruch einer Infektion mitverursacht haben (vgl. BGHSt 52, 153-159, Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Damit hat die Schwurgerichtskammer - ohne irgendeinen Anhaltspunkt hierfür angeben zu können - indes lediglich auf eine fern liegende hypothetische Möglichkeit abgestellt (vgl. BGH NJW 2008, 2199; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 159/08 Rdn. 6).
  • BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08

    Verfahren gegen Eltern wegen tödlicher Vernachlässigung eines Kleinkindes muss

    c) Schließlich begegnet aus denselben Gründen auch die fehlende Prüfung eines Verbrechens nach § 221 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NJW 2008, 2199) durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 579/09

    Urteil wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten ist rechtskräftig

    Auf die Revision der Mutter des Geschädigten, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hat, hatte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 5. März 2008 (2 StR 626/07) das landgerichtliche Urteil wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 46/2008).
  • OLG Dresden, 12.02.1999 - 1 Ws 28/99

    Strafprozeßrecht: Eröffnung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht,

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1974, 2244) und die ihr folgende bisherige Rechtsprechung (BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 1; BGH bei Kusch NStZ 1992, 30; OLG München MDR 1994, 402 ; LG Ravensburg NStZ 1995, 303; OLG Hamm, Strafverteidiger 1992, 460 ) sowie die im Schrifttum vertretene Auffassung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage Rn. 5 vor § 395 ; KK-Pelchen 3. Auflage § 395 Rn. 4; KMR-Fezer, StPO Rn. 10 vor § 395 , KMR-Paulus, StPO , Rn. 9 vor § 413 ) nicht entgegen.
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