Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7802
BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11 (https://dejure.org/2013,7802)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11 (https://dejure.org/2013,7802)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 (https://dejure.org/2013,7802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB, § 398 BGB, § 5 Abs 1 RDG, § 287 Abs 1 ZPO
    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung durch Mietwagenunternehmen; Rechtfertigung für den Ersatz eines höheren Mietpreises

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtfertigung eines höheren Mietpreises bei der Abtretung der Mietwagenkosten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einziehung des Ersatz von Mietwagenkosten durch den Autovermieter aus abgetretenen Recht gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abtretungsvereinbarung an Mietwagenunternehnmen zulässig, wenn nur über die Höhe der Mietwagenkosten Streit besteht / Notsituation nach einem Unfall kann erhöhte Mietwagenkosten rechtfertigen; §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 398 BGB, 5 Abs. 1 RDG; 287 Abs. 1 ZPO

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Navigation; Anhängerkupplung; Bestimmtheit der Abtretung

  • rabüro.de

    Zu unfallspezifischen Kostenfaktoren, die höheren Mietpreis eines Ersatzwagens rechtfertigen können

  • Anwaltsblatt

    § 249 BGB, § 398 BGB, § 5 RDG, § 287 ZPO
    Mietwagenkosten: Abtretung vor Einlassung des Gegners zulässig

  • rewis.io

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung durch Mietwagenunternehmen; Rechtfertigung für den Ersatz eines höheren Mietpreises

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 398; RDG § 5 Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 1
    Ersatz eines höheren Mietpreises als den Normaltarif wegen allgemeiner unfallspezifischer Kostenfaktoren

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Einziehung des Ersatz von Mietwagenkosten durch den Autovermieter aus abgetretenen Recht gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenersatzrecht - Unfall?: Abtreten einer Schadenersatzforderung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfallersatzwagen und die Unfallregulierung durch den Mietwagenunternehmer

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB, § 398 BGB, § 5 RDG, § 287 ZPO
    Mietwagenkosten: Abtretung vor Einlassung des Gegners zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abzug für Eigenersparnis bei den Mietwagenkosten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abzug für Eigenersparnis bei den Mietwagenkosten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kein Abzug einer Eigenersparnis bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs - Anmietung nach Unfalltag rechtfertigt keinen Unfallersatztarif wegen Eilbedürftigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB, § 398 BGB, § 5 RDG, § 287 ZPO
    Mietwagenkosten: Abtretung vor Einlassung des Gegners zulässig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechtsberatung durch den Steuerberater
    Inhalt und Aufbau des Rechtsdienstleistungsgesetzes
    Allgemeine Vorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1870
  • MDR 2013, 648
  • NZV 2013, 383
  • VersR 2013, 730
  • AnwBl 2013, 470
  • AnwBl Online 2013, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (283)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 Rn. 14; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, VersR 2012, 917 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Sowohl der Gesetzgeber als auch der Bundesgerichtshof sind bei den vorstehend genannten Erwägungen davon ausgegangen, dass eine Unvereinbarkeit im Sinne des § 4 RDG allerdings nicht bei jeder Form einer möglicherweise bestehenden Interessenkollision, sondern nur dann vorliegt, wenn die Rechtsdienstleistung unmittelbar gestaltenden Einfluss auf den Inhalt der bereits begründeten Hauptleistungspflicht des Leistenden haben kann, wobei gerade hierdurch die ordnungsgemäße Erfüllung der Rechtsdienstleistungspflicht gefährdet sein muss (vgl. BT-Drucks. 16/3655, S. 51; BGH, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870 Rn. 12 mwN; vgl. auch BT-Drucks., aaO S. 67 [zu § 12 RDG]).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Denn die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruches, auf die sich die Verletzung der Schadensminderungspflicht auswirken kann, ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182 Rn. 10; vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 10; vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, VersR 2013, 730 Rn. 14; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, VersR 2012, 917 Rn. 9 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht