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   BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14   

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BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14 (https://dejure.org/2015,6457)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - 3 ARs 29/14 (https://dejure.org/2015,6457)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - 3 ARs 29/14 (https://dejure.org/2015,6457)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 403 StPO; § 253 Abs. 2 BGB; § 132 GVG
    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Anfrageverfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 383
  • NZV 2016, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.08.1998 - 2 StR 151/98

    Zu Bemessung eines Schmerzensgeldes maßgebliche Umstände

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Dementsprechend haben die Strafsenate auch aufhebende Entscheidungen in erster Linie darauf gestützt, dass sich die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Sachlage (Beschluss vom 30. April 1993 - 3 StR 169/93), nach den Feststellungen (Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4) oder nach den Umständen (Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6) aufdrängte.
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    So hat der 1. Strafsenat (Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, NJW 1995, 1438) den Tatrichter lediglich zur Erörterung "ganz ungewöhnlicher" wirtschaftlicher Verhältnisse von Schädiger oder Geschädigtem verpflichtet angesehen.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Nach dem Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55 (BGHZ 18, 149) "können" bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld alle Umstände des Falles berücksichtigt werden, darunter auch der Grad des Verschuldens des Verpflichteten und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Teile.
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 20/14

    Unzureichende, da rudimentäre und formelhafte Begründung der Anspruchshöhe beim

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Dem ist auch der 3. Strafsenat in mehreren Entscheidungen gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 21. Januar 2014 - 3 StR 388/13; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350).
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98

    Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Ebenso hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124) einen Verstoß gegen tatrichterliche Erörterungspflichten bei der Bemessung des Schmerzensgelds mit der Begründung verneint, es seien keine Anhaltspunkte für "außergewöhnliche" wirtschaftliche Verhältnisse ersichtlich, die maßgeblichen Einfluss auf die Bestimmung des Schmerzensgeldes hätten gewinnen können.
  • BGH, 21.01.2014 - 3 StR 388/13

    Zu weitgehendes Berufsverbot bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Dem ist auch der 3. Strafsenat in mehreren Entscheidungen gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 21. Januar 2014 - 3 StR 388/13; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Dementsprechend haben die Strafsenate auch aufhebende Entscheidungen in erster Linie darauf gestützt, dass sich die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Sachlage (Beschluss vom 30. April 1993 - 3 StR 169/93), nach den Feststellungen (Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4) oder nach den Umständen (Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6) aufdrängte.
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Dem ist auch der 3. Strafsenat in mehreren Entscheidungen gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 21. Januar 2014 - 3 StR 388/13; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Dem ist auch der 3. Strafsenat in mehreren Entscheidungen gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 21. Januar 2014 - 3 StR 388/13; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
    Soweit ersichtlich erstmals der anfragende Senat hat in der Folge - ohne dass dem die Qualität einer Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 GVG zukäme - die Auffassung vertreten, es sei "regelmäßig erforderlich", auch die wirtschaftlichen Verhältnisse "der Tatbeteiligten" zu berücksichtigen (Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 30.04.1993 - 3 StR 169/93

    Entschädigung einer Nebenklägerin - Bemessung eines Schmerzensgeldes

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auch der 3. Strafsenat will an dieser herkömmlichen Auslegung des § 253 Abs. 2 BGB festhalten (Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14, aaO Rn. 16).

    cc) Die Betrachtung, dass es - generellabstrakt - nicht zulässig ist, die Vermögenslage des Schädigers oder des Geschädigten einzubeziehen, hätte zudem zur Folge, dass die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes unausgesprochen negiert würde (so auch 3. Strafsenat, Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14, aaO).

    c) Entsprechendes gilt hinsichtlich der schadensrechtlichen Folgen einer Verletzung der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter (vgl. auch BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14, aaO Rn. 17).

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Der 3. Strafsenat hat mitgeteilt, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung nur insoweit festhalte, als die Bemessung des Schmerzensgelds auch auf der 14 15 16 17 Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers beruhen dürfe (Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Der 3. Strafsenat hat mitgeteilt, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung nur insoweit festhalte, als die Bemessung des Schmerzensgelds auch auf der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers beruhen dürfe (Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Mit seinem (Antwort-)Beschluss vom 05.03.2015 hat der 3. Strafsenat des BGH (3 ARs 29/14) ebenfalls mit näherer Begründung an seiner Rechtsprechung insoweit festgehalten, als dass weiterhin die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigt werden können, im Übrigen aber angekündigt, seine entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben zu wollen.
  • BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei Bemessung

    Daran hält der Senat indes nicht mehr fest (hierzu im Einzelnen Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14, juris).
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