Rechtsprechung
BGH, 05.03.2018 - IX ZA 1/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund Unterschreitung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO
- rewis.io
Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerdewert für eine Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1; ZPO § 544
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund Unterschreitung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.2012 - XI ZR 389/11
Erreichen des Beschwerdewertes in Höhe von über als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 05.03.2018 - IX ZA 1/18
Wird eine Wiederaufnahmeklage vom Berufungsgericht ohne Zulassung der Revision verworfen, ist die Nichtzulassungsbeschwerde infolge dessen gemäß § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO nur statthaft, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 389/11, nv Rn. 2 f mwN).Für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Verwerfung von Nichtigkeits- oder Restitutionsklage besteht kein Anlass, zumal Sinn und Zweck von § 591 ZPO nicht darin bestehen, für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren die Zulässigkeit der Rechtsmittel über das gegen die Hauptsache zulässige Rechtsmittel zu erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 389/11, nv Rn. 2 mwN).
- BGH, 18.12.2014 - III ZR 472/13
Klageabweisendes erstinstanzliches Urteil eines Oberlandesgerichts über …
Auszug aus BGH, 05.03.2018 - IX ZA 1/18
Bei § 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO handelt es sich somit um eine den Besonderheiten des Berufungsverfahrens Rechnung tragende Ausnahmebestimmung (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - III ZR 472/13, MDR 2015, 230 Rn. 9).