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   BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50   

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https://dejure.org/1951,132
BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50 (https://dejure.org/1951,132)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1951 - 4 StR 70/50 (https://dejure.org/1951,132)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1951 - 4 StR 70/50 (https://dejure.org/1951,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 130
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 06.04.1933 - II 286/33

    Bedroht § 10 des Opiumgesetzes v. 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) den nicht

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Als strafbare Handlung käme in diesen Fällen nur ein Erwerb ohne behördliche Erlaubnis in Betracht (RGSt 33, 305; 62, 369, 391; 67, 193; 69, 100, Schneidewin bei Stenglein, Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen, 5. Aufl. Ergbd Opiumgesetz § 3 Anm. laß, Anselmino-Hamburger, Kommentar zum Opiumgesetz 1931 S. 56, 303).
  • RG, 24.03.1936 - 1 D 980/35

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Hierzu kann unter Umständen auch die volle Durchführung der Verhandlung notwendig sein, die zur Freisprechung führt, falls dem Angeklagten keine strafbare Handlung nachzuweisen ist (RGSt 70, 193).
  • RG, 29.10.1903 - 2981/03

    Begriff des "Inverkehrbringens" in § 9 des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1891,

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Hierunter ist nach der herkömmlichen Gesetzessprache der Umsatz der Ware durch Übertragung der Verfügungsgewalt zu verstehen (vgl. RGSt 36, 424, 426).
  • RG, 22.12.1930 - II 819/30

    Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Die Schuldigsprechung ohne Bestrafung ist schon deshalb unzulässig, weil dem Strafverfahrensrecht blosse Feststellunsgsurteile - abgesehen von einigen durch sachlichrechtliche Normen zugelassenen Ausnahmen (z.B. §§ 199, 233 StGB) - fremd sind (vgl. RGSt 65, 60).
  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Als strafbare Handlung käme in diesen Fällen nur ein Erwerb ohne behördliche Erlaubnis in Betracht (RGSt 33, 305; 62, 369, 391; 67, 193; 69, 100, Schneidewin bei Stenglein, Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen, 5. Aufl. Ergbd Opiumgesetz § 3 Anm. laß, Anselmino-Hamburger, Kommentar zum Opiumgesetz 1931 S. 56, 303).
  • RG, 22.03.1935 - 1 D 30/35

    Inwieweit muß in einem Urteil, das auf Einstellung wegen Straffreiheit lautet,

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Wenn das Gericht aber von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein glaubt, darf es dieses Ergebnis nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck bringen, wie es auch in den Gründen den Sachverhalt nicht weiter darzulegen hat, als es zur Beurteilung der Straffreiheit erforderlich ist (RGSt 69, 157).
  • RG, 16.06.1900 - 1611/00

    1. Setzt der Begriff des "Annehmens" eines Titels 2c im Sinne des § 360 Nr. 8

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 70/50
    Als strafbare Handlung käme in diesen Fällen nur ein Erwerb ohne behördliche Erlaubnis in Betracht (RGSt 33, 305; 62, 369, 391; 67, 193; 69, 100, Schneidewin bei Stenglein, Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen, 5. Aufl. Ergbd Opiumgesetz § 3 Anm. laß, Anselmino-Hamburger, Kommentar zum Opiumgesetz 1931 S. 56, 303).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Soweit der Angeklagte Heroin seinem Mitangeklagten unentgeltlich gegeben hat, ist dies als Abgabe im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG einzuordnen, denn er hat, ohne die Voraussetzungen einer Veräußerung zu erfüllen, Betäubungsmittel durch Gewahrsamsübertragung einem anderen tatsächlich überlassen, so daß dieser sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben konnte (vgl. BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]; BGH StV 1981, 127; MDR 1982, 512; vgl. auch Endriß/ Malek a.a.O. Rdn. 211 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.09.1979 - 1 Ss 667/79

    Betäubungsmittel; Abgabe; Verfügungsgewalt; Verabreichen

    Eine "Abgabe" liegt nur vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel so auf einen anderen übertragen wird, daß dieser es nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (Amtl. Begründung BT-Drucks. VI/1877 S. 10 zu dem jetzigen § 11 Abs. 4 Nr. 3 = § 10 Abs. 4 Nr. 6 i.d.F. des Entwurfs; BGHSt 1, 130; OLG Stuttgart OLGSt 3 zu § 11 BetMG, S. 33).

    Ein "Verabreichen' i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 4 Nr. 3 BetMG liegt vor, wenn ein Betäubungsmittel an den Körper eines anderen, d.h. ohne dessen maßgebliche Mitwirkung, unmittelbar appliziert wird, z.B. durch Einspritzen (vgl. Amtl. Begründung, a.a.O., S. 9; BGHSt 1, 130; Joachimski, a.a.O., Rdn. 18; Pfeil-Hempel-Schiedermaier, a.a.O., Rdn. 60; Pelchen, a.a.O., Rdn. 15).

  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 532/74

    Ablehnung der Vernehmung eines Polizeibeamten als Zeugen - Bedeutung einer

    Unter "in Verkehrbringen" im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG ist nach einhelliger Rechtsauffassung der, auch unentgeltliche Umsatz der Ware (nur) durch Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt zu verstehen (vgl. BGHSt 1, 130; BayObLGSt 1950/1951 S. 385; OLG Celle NJW 1972, 349, 350; Stenglein Komm, zu den Strafrechtlichen Nebengesetzen Ergänzungsband 1933 Bem. 1 e zu § 9 OpiumG; Joachimski Betäubungsmittelrecht 1972 Bem. 13 zu § 3).

    Weder der - nicht abgeleitete - Erwerb durch Diebstahl (vgl. Joachimski a.a.O.) noch der in UA Bl. 9 festgestellte eigene Verbrauch des Angeklagten durch Verzehr (vgl. BGHSt 1, 130, 131) fallen also darunter.

  • BayObLG, 07.03.1974 - RReg. 4 St 12/74

    Betäubungsmitteln; Erwerb; Rechtsgeschäft; Verfügungsgewalt; Eigentum; Abgabe;

    Dem entspricht auf der anderen Seite die Abgabe, das Veräußern oder sonstige Inverkehrbringen, worunter nach der herkömmlichen Gesetzessprache der Umsatz der Ware durch Übertragung der Verfügungsgewalt zu verstehen ist (BGHSt 1, 130).
  • BGH, 30.09.1954 - 4 StR 831/52

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmungen haben nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ihre Gültigkeit behalten (BayObLG 1952, 195; vgl. BGH Urteil vom 5. April 1951 - 4 StR 70/50).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 469/53

    Rechtsmittel

    Der Schuldspruch, den der Urteilssatz enthält, muß allerdings wegfallen, weil eine Schuldigsprechung ohne Bestrafung dem Strafverfahrensrecht fremd ist, dem mit der Amnestierung der Straftat verbundenen Zwecke auch entgegenstehen würde (BGH 4 StR 70/50 vom 5. April 1951).
  • BGH, 02.09.1960 - 5 StR 246/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Allerdings war es kein "Erwerb" von Betäubungsmitteln im Sinne dieser Vorschriften, wenn der Beschuldigte sich von dem Arzt Dr. M. die Mittel einspritzen ließ (RGSt 67, 193; BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]; 5 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]StR 329/59 vom 13.10.1959).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 329/59

    Rechtsmittel

    Denn darin, daß der Angeklagte sich die Mittel eingespritzt hat, liegt kein Erwerb (BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]).
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 646/58

    Rechtsmittel

    Zwar hat die Strafkammer die Tat des Angeklagten insoweit zutreffend als Vergehen gegen das Opiumgesetz (vgl. dazu BGHSt 9, 370,372 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; 1,130,131) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]und als Betrug angesehen.
  • BGH, 25.03.1954 - 3 StR 131/53

    Rechtsmittel

    Durch die Überlassung der 90 Morphiumampullen an den Mitangeklagten W. hat der Beschwerdeführer Stoffe im Sinne des § 1 des Opiumgesetzes ohne die im § 3 vorgeschriebene Erlaubnis abgegeben (vgl RGSt 67, 194, BGHSt 1, 130 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 70/50]).
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