Rechtsprechung
BGH, 05.04.1976 - NotZ 8/75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorläufige Amtsenthebung eines Anwaltsnotars - Zulässigkeit der Bestellung eines Notariatsverwesers - Privilegierung der hauptberuflichen Amtsausübung - Vorläufige Amtsenthebung bei ungünstiger Veränderung wirtschaftlicher Verhältnisse - Gefährdung der Interessen der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.04.1976 - NotZ 8/75
- BGH, 17.02.1986 - NotZ 8/85
Papierfundstellen
- BGHZ 66, 264
- NJW 1976, 1405
- MDR 1976, 929
- DNotZ 1976, 626
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74
Rechtswidrigkeit der Nichtbestellung eines Notariatsverwesers
Auszug aus BGH, 05.04.1976 - NotZ 8/75
Erlischt das Amt des auf einer Stelle amtierenden Notars (Fälle des § 47 BNotO) oder wird eine Stelle - im Falle des § 8 Abs. 1 Satz 2 BNotO oder durch Verlegung des Amtssitzes des bisherigen Inhabers - "frei", so soll in der Regel für die Stelle bis zu ihrer Wiederbesetzung ein Notariatsverweser ernannt werden (§ 56 Abs. 1 Satz 1 BNotO; Senatsbeschluß vom 25. November 1974 - NotZ 3/74 - = BGHZ 63, 274/275).
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars
Ein Notarverweser kann für einen Anwaltsnotar nur nach dem Erlöschen des Amtes bestellt werden (Beschluß des Senats vom 5. April 1976 - NotZ 8/75 = DNotZ 1976, 626).