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   BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94   

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https://dejure.org/1995,2341
BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94 (https://dejure.org/1995,2341)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1995 - 5 StR 681/94 (https://dejure.org/1995,2341)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1995 - 5 StR 681/94 (https://dejure.org/1995,2341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls - Verweigerung der Akteneinsicht - Besorgnis der Befangenheit - Überlegenes Wissen - Spannungsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24, § 25

  • rechtsportal.de

    StPO § 24, § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 396
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    Die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen: ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 35).

    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.

    Auch bei Einrechnung einer gewissen Überlegungsfrist (vgl. BGH NStZ 1992, 290) ist hier das Ablehnungsgesuch verspätet angebracht worden.

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.

    Vom Erfordernis der Unverzüglichkeit ist der Antragsteller auch bei Verhandlungsunterbrechung nicht freigestellt (vgl. BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92] m.w.N.).

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    Auch begründen Spannungen zwischen Richter und Verteidiger in aller Regel noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH StV 1993, 339 m.w.N.).

    Die Reaktion der Vorsitzenden auf die Kontroverse mit den Verteidigern - eine solche kann ausnahmsweise zur Befangenheit führen (BGH StV 1993, 339) - begründet erst vor diesem Hintergrund die Besorgnis des Angeklagten, daß sie, ihr überlegenes Wissen ausnutzend, die Rechte des Angeklagten auf Akteneinsicht verletzte.

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    aa) Die Vorsitzende hat Rechte des Beschwerdeführers verletzt, indem sie seinem Verteidiger nicht ermöglichte, bei der Akteneinsicht am 21. Februar 1994 von der Zuschrift der Staatsanwaltschaft und dem dadurch der Strafkammer vermittelten Wissensstand Kenntnis zu nehmen (vgl. BGHSt 36, 305, 308), und daß sie diesen Mangel auch nicht dadurch ausglich, daß sie den übrigen Verfahrensbeteiligten von den Nachermittlungen Mitteilung machte.
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 72/94

    Verwerfung der Revision - Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens gegen

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    a) Das Ablehnungsgesuch des Angeklagten R wurde nicht unverzüglich geltend gemacht, wie es § 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO verlangt; es hätte deshalb nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO als unzulässig verworfen werden müssen (BGH NStZ 1982, 291; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 4).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    Ob ein Ablehnungsgesuch rechtzeitig ("ohne schuldhaftes Zögern", BGHSt 21, 334, 339) angebracht wurde, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    Die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen: ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 35).
  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot -

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Grundsätzlich können Spannungen zwischen Sachverständigem und Richter nur ganz ausnahmsweise (wie etwa bei Spannungen zwischen Verteidiger und Richter, vgl. BGH StV 1993, 339; 1995, 396) - also in krassen Fällen - dann die Ablehnung begründen, wenn der Angeklagte daraus die Besorgnis ableiten kann, der Richter sei ihm gegenüber nicht unparteiisch.
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Zwar kann es das Unverzüglichkeitsgebot in Anbetracht des anzulegenden strengen Maßstabs erfordern, das Gesuch schon während einer Verhandlungsunterbrechung zeitnah schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 344 f.; vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 4).

    Jedoch ist die im unmittelbar folgenden Hauptverhandlungstermin vom 25. April 2013 durchgeführte Antragstellung unter Anrechnung einer dem Angeklagten zuzubilligenden Überlegungsfrist hier als rechtzeitig anzusehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, aaO).

  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).

    Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; BGH StV 1995, 396).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Ein solcher Verfahrensverstoß kann für sich die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. einerseits BGH StV 1995, 396, andererseits BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99), zumal wenn der Vorsitzende die Chance, in seiner dienstlichen Erklärung sein zu Recht beanstandetes Vorgehen zu korrigieren, nicht hinreichend nutzt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18

    Besorgnis der Befangenheit (Spannungen zwischen Richter und Verteidiger

    Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, StV 1993, 339; Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, StV 1995, 396).
  • BGH, 08.06.2005 - 2 StR 118/05

    Befangenheitsantrag (Stellung in der Hauptverhandlung; unangemessene Reaktion

    Anders ist es aber, wenn ein in Verteidigungsrechte des Angeklagten eingreifendes Verhalten des Richters einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. Pfeiffer in KK-StPO 5. Aufl. § 24 Rdn. 7; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 24 Rdn. 17) oder wenn ein Richter auf berechtigte Anliegen eines Verteidigers unangemessen reagiert (vgl. etwa BGH StV 1993, 339; 1995, 396).
  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

    Die nachgereichten Vorgänge wurden -wie der Zusammenhang ergibt - der Verteidigung unverzüglich zugänglich gemacht, als sich die Beteiligten des Problems bewußt wurden; auch haben diejenigen Verfahrensbeteiligten, die bereits früher Kenntnis von der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung der Zeugin S. hatten, ihr "überlegenes Wissen" ersichtlich nicht ausgenutzt, zumal sie diese - aus ihrer Sicht - als im vorliegenden Verfahren nicht bedeutsam erachtet hatten (vgl. dazu und zum Fall gerichtsveranlaßter verfahrensbezogener Ermittlungen während der Hauptverhandlung BGHSt 36, 305, 308 f.; BGH StV 1995, 396).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; StV 1995, 396).
  • OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Gericht soll in die Lage versetzt werden, sofort die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu entscheiden (BGH StV 1995, 396/397).
  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ws 494/01

    Ablehnungsverfahren, unzulässiges Ablehnungsgesuch, ungeeignete Begründung,

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