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   BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01   

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https://dejure.org/2001,3680
BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01 (https://dejure.org/2001,3680)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2001 - 4 StR 106/01 (https://dejure.org/2001,3680)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2001 - 4 StR 106/01 (https://dejure.org/2001,3680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Lebenslange Freiheitsstrafe - Besonders schwere Schuld - Schuldschwere - Mordmerkmal

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 57 a; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 a Abs. 1; StPO § 261
    Voraussetzungen der besonderen Schuldschwere - Zweifelssatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 296
  • StV 2003, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 328/20

    Rechtsfehlerhafte Bejahung der besonderen Schwere der Schuld bei Verurteilung

    Darin liegt ein Verstoß gegen das auch für die Schuldschwereentscheidung anwendbare Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15

    Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitstrafe (keine besondere

    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296 jeweils mwN).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung der besonderen Schwere der Schuld:

    Soweit die Strafkammer dem Angeklagten das "Tatmotiv' erschwerend angelastet hat, liegt zudem ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB vor (zur Anwendbarkeit von § 46 Abs. 3 StGB bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226; Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296).
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