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   BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05   

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https://dejure.org/2006,539
BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05 (https://dejure.org/2006,539)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2006 - IX ZB 50/05 (https://dejure.org/2006,539)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2006 - IX ZB 50/05 (https://dejure.org/2006,539)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Restschuldbefreiung, Versagungsantrag nach § 296 InsO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit einer Abtretungserklärung; Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger; Versagung der Restschuldbefreiung; Kausalzusammenhang zwischen der ...

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 1
    Versagung der Restschuldbefreiung nach Obliegenheitsverletzung nur bei messbarer Schlechterstellung der Gläubiger

  • Judicialis

    InsO § 295 Abs. 2; ; InsO § 296 Abs. 1

  • sokolowski.org

    Versagung der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 295 Abs. 2 § 296 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung; Ausübung einer selbständigen Tätigkeit durch den Schuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung zum Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antrag des Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung ohne konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Versagung der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung ohne konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger -

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1138
  • MDR 2006, 1255
  • NZI 2006, 413
  • NZI 2007, 35
  • WM 2006, 1158
  • DB 2006, 1270
  • Rpfleger 2006, 494
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 19.02.2004 - 326 T 76/03

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Obliegenheitsverletzung bei bloßer

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05
    Gemäß § 296 Abs. 1 Satz 3 InsO ist ein Versagungsantrag nur zulässig, wenn der Insolvenzgläubiger die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 der Vorschrift und damit auch die Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger glaubhaft macht (LG Hamburg ZVI 2004, 259, 260; FK-InsO/Ahrens, aaO § 296 Rn. 10).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05
    Die gerichtliche Würdigung der Darstellung und der beigebrachten Beweismittel hat auch die für den Gläubiger bestehenden Schwierigkeiten, den Sachverhalt hinreichend aufzuklären, zu berücksichtigen (BGHZ 156, 139, 141 f zu § 290 Abs. 2 InsO).
  • AG Regensburg, 20.04.2004 - 2 IN 217/02

    Obliegenheitsverletzung durch Nichtabführung pfändbarer Beträge aus dem Einkommen

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05
    Gleichwohl muss die Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger konkret messbar sein; eine Gefährdung der Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger reicht nicht aus (AG Regensburg ZVI 2004, 499, 500 f; FK-InsO/Ahrens, 4. Aufl. § 296 Rn. 12; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 296 Rn. 18).
  • BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgreich

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abführungsobliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO ein fiktives Nettoeinkommen aus einem angemessenen - also dem Schuldner möglichen - Dienstverhältnis zu berechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10 -, juris, Rn. 17, m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 13; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 6; vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, WM 2013, 380 Rn. 10; vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, WM 2013, 579 Rn. 7; vgl. auch Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 14).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 13).
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