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   BGH, 05.04.2006 - IX ZR 245/03   

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https://dejure.org/2006,8138
BGH, 05.04.2006 - IX ZR 245/03 (https://dejure.org/2006,8138)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2006 - IX ZR 245/03 (https://dejure.org/2006,8138)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2006 - IX ZR 245/03 (https://dejure.org/2006,8138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Erteilung eines Mandats; Beginn der Verjährung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51b
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IX ZR 245/03
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass dieser nur gegenüber einem groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen kann (BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, ZIP 1988, 1570, 1573; Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 180/95, ZIP 1996, 791, 793).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IX ZR 245/03
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass dieser nur gegenüber einem groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen kann (BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, ZIP 1988, 1570, 1573; Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 180/95, ZIP 1996, 791, 793).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IX ZR 245/03
    Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass der Beklagte im Hinblick auf sein Schreiben vom 9. November 1989 und den zuvor abgeschlossenen Abfindungsvergleich davon ausgehen konnte, dass keine weiteren Handlungen in Erfüllung des ihm erteilten Mandats mehr zu erwarten sind (vgl. BGH, Urt. v. 16. November 1995 - IX ZR 148/94, NJW 1996, 661, 662).
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