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   BGH, 05.04.2011 - XI ZR 350/08   

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https://dejure.org/2011,11856
BGH, 05.04.2011 - XI ZR 350/08 (https://dejure.org/2011,11856)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2011 - XI ZR 350/08 (https://dejure.org/2011,11856)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2011 - XI ZR 350/08 (https://dejure.org/2011,11856)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsurteile unterliegen grundsätzlich nicht den Regeln zur Tatbestandsberichtigung gem. § 320 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 320; ZPO § 321a Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 4
    Anwendbarkeit der Regeln zur Tatbestandsberichtigung auf ein Revisionsurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2007 - IX ZR 256/06

    Berichtigung des Tatbestandes eines Revisionsurteils

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - XI ZR 350/08
    Der hilfsweise für den Fall der Zurückweisung der Gehörsrüge gestellte Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes des genannten Urteils wird als unzulässig verworfen, weil der Tatbestand eines Revisionsurteils grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO unterliegt und ein Ausnahmefall hier nicht gegeben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - IX ZR 256/06, BGHReport 2008, 345 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - XI ZR 350/08
    Der hilfsweise für den Fall der Zurückweisung der Gehörsrüge gestellte Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes des genannten Urteils wird als unzulässig verworfen, weil der Tatbestand eines Revisionsurteils grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO unterliegt und ein Ausnahmefall hier nicht gegeben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - IX ZR 256/06, BGHReport 2008, 345 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.03.2015 - XI ZR 182/13

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Revisionsurteils

    Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO, weil die in ihm enthaltene verkürzte Wiedergabe des Parteivorbringens keine urkundliche Beweiskraft besitzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - I ZR 6/10, juris Rn. 2 und vom 5. April 2011 - XI ZR 350/08, juris, jeweils mwN).
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