Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14108
BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16 (https://dejure.org/2017,14108)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 1 StR 621/16 (https://dejure.org/2017,14108)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 1 StR 621/16 (https://dejure.org/2017,14108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche Gesamtbetrachtung, zeitliche Verteilung der Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 StGB, § ... 66 Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 2, 3 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66a StGB, Art. 316e Abs. 1 S. 1 EGStGB, Abs. 3 Satz 2 StGB, Art. 316e Abs. 1 Satz 1 EGStGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf die Beanstandung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Materielle Anordnungsvoraussetzung eines Hangs zur Begehung von Sexualstraftaten; Eingeschliffener innerer Zustand des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 2; StGB § 66 Abs. 3
    Beschränkung der Revision auf die Beanstandung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Materielle Anordnungsvoraussetzung eines Hangs zur Begehung von Sexualstraftaten; Eingeschliffener innerer Zustand des Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die Frage des Hangs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16
    Er kann sowohl bei einem Täter vorliegen, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, wie bei einem Täter, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; Urt. vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. m.w.N.).

    Der Hang muss sich auf erhebliche rechtswidrige Taten richten (Fischer StGB 63. Aufl. § 66 Rdn. 57 m.w.N.) und zur Zeit des tatgerichtlichen Urteils gegeben sein (BGH Urteil vom 8. Juli 2005 aaO S. 193 m.w.N.).

    Ohne positive Feststellung eines Hangs zur Begehung von Sexualstraftaten kam hier nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick darauf, dass die Anknüpfungs- und Symptomtaten im Jahr 2008 begangen wurden, auch ein Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66a StGB a.F., Art. 316e Abs. 1 Satz 1 EGStGB nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188).

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16
    Verstärkten Begründungsanforderungen unterliegt die Annahme des Hangs auch in den Fällen des § 66 Abs. 2 und 3 StGB (wie hier), da die für die Würdigung zur Verfügung stehende Tatsachenbasis regelmäßig schmaler ist als in den Fällen des § 66 Abs. 1 StGB (BGH Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; Fischer a.a.O. Rdn. 51).

    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft (RB S. 7) ist auch nicht zu besorgen, das Landgericht könnte verkannt haben, dass in den Fällen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB schon auf der Grundlage der abgeurteilten Taten ein Hang abzuleiten sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204).

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16
    Er kann sowohl bei einem Täter vorliegen, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, wie bei einem Täter, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; Urt. vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16
    Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte und wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14) auf die Beanstandung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft ist unbegründet.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Der Hang muss sich auf erhebliche rechtswidrige Taten richten (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 66 Rn. 57 mwN) und zur Zeit des tatgerichtlichen Urteils gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 193 mwN).

    Soweit der Generalbundesanwalt in der Revisionsrechtfertigung einen Widerspruch bezogen auf die Ausführungen des Sachverständigen und der Strafkammer zu dem Vorliegen eines Hangs sieht, folgt daraus kein Rechtsfehler, da der Strafkammer und nicht dem Sachverständigen die Würdigung obliegt, ob der Rechtsbegriff des Hangs erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10; Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 117 mwN).

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN; Urteile vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10).

    Die gerichtliche Würdigung ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten, der Symptom- und Anlasstaten unter Einbeziehung aller objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen (BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10, Rissing-van Saan/Peglau aaO § 66 Rn. 126 ff. mwN).

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch;

    Mit Urteil vom 5. April 2017 (1 StR 621/16) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht