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   BGH, 05.04.2017 - 5 StR 50/17   

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https://dejure.org/2017,12950
BGH, 05.04.2017 - 5 StR 50/17 (https://dejure.org/2017,12950)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 5 StR 50/17 (https://dejure.org/2017,12950)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 5 StR 50/17 (https://dejure.org/2017,12950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 StGB

  • Wolters Kluwer

    Geladene Schreckschusspistole als Waffe im Sinne des § 250 Strafgesetzbuch (StGB); Geeignetheit der Waffe nach ihrer Beschaffenheit zur Hervorrufung erheblicher Verletzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geladene Schreckschusspistole als Waffe im Sinne des § 250 Strafgesetzbuch ( StGB ); Geeignetheit der Waffe nach ihrer Beschaffenheit zur Hervorrufung erheblicher Verletzungen

  • rechtsportal.de

    Geladene Schreckschusspistole als Waffe im Sinne des § 250 Strafgesetzbuch ( StGB ); Geeignetheit der Waffe nach ihrer Beschaffenheit zur Hervorrufung erheblicher Verletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - mit der Schreckschusspistole

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04

    Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 50/17
    Da die Sache hinsichtlich der Taten 1 bis 4 entscheidungsreif war, hat der Senat mit Blick auf das in einer Haftsache in besonderem Maße zu beachtende Zügigkeitsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) insoweit über die Revision entschieden und das Verfahren im Übrigen abgetrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 StR 241/04, StraFo 2004, 348).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 528/17

    Vorabentscheidung des Revisionsgerichts über einen Teil der Schuld- und

    Hinsichtlich der Verurteilung im ersten Tatkomplex sind noch Fragen zur Darstellung der Ergebnisse einer DNA-Untersuchung im Urteil zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 50/17).
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