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   BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15   

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https://dejure.org/2017,11328
BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15 (https://dejure.org/2017,11328)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - IV ZR 437/15 (https://dejure.org/2017,11328)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - IV ZR 437/15 (https://dejure.org/2017,11328)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 BGB, § 280 BGB
    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

  • IWW

    § 278 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 204 Abs. 2 BGB, § 280 BGB, § 247 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts; Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages

  • rewis.io

    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278
    Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts (Abgrenzung zu BGHZ 194, 39 = VersR 2012, 1237)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278
    Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts; Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 278 ; BGB § 280 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts; Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung eines Versicherers für eine Aufklärungspflichtverletzung des Vermittlers einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäftes

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Kapitalanlagegeschäft

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Fehlerhafte Anlageberatung, fondsgebundene Lebensversicherung, Zurechnung des Verhalten eines VM

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anbieter muss sich Falschberatung durch Vermittler nur in engen Grenzen zurechnen lassen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anbieter muss sich Falschberatung durch Vermittler nur in engen Grenzen zurechnen lassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vom Berater wird die Bewertung eines Finanzinstrumentes verlangt, nicht vom Emittenten

Besprechungen u.ä.

  • fc-heidelberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen als Kapitalanlagegeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2268
  • ZIP 2017, 1225
  • MDR 2017, 641
  • VersR 2017, 677
  • WM 2017, 846
  • WM 2019, 383
  • DB 2017, 1083
  • NZG 2017, 1263
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11

    Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Zu den Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts (hier einer fondsgebundenen Lebensversicherung, Abgrenzung zum Senatsurteil vom 11. Juli 2012, IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 und zum Senatsbeschluss vom 26. September 2012,  IV ZR 71/11, r+s 2013, 117).

    Das Berufungsgericht hat sich insoweit an den Vorgaben der Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 53; Senatsbeschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11, r+s 2013, 117 Rn. 26) orientiert.

    aa) Zu den originären Pflichten des Anbieters eines Kapitalanlageprodukts gehört eine richtige und vollständige Information über das Produkt; dies umfasst die zutreffende Beschreibung der damit verbundenen Chancen und Risiken, nicht jedoch deren Bewertung, die nur im Rahmen eines Beratungsvertrages geschuldet wird (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11, r+s 2013, 117 Rn. 26).

    In dem Fall, der dem Senatsbeschluss vom 26. September 2012 zugrunde lag, hat der Senat wesentlich darauf abgestellt, dass der Vermittler zusammen mit dem Versicherer als Anbieter eines gemeinsamen kombinierten Anlageprodukts aufgetreten war (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 aaO Rn. 31).

    (1) Allerdings müssen auch im Rahmen dieser Pflicht nicht geschuldete weitergehende Auskünfte, wenn sie gleichwohl abgegeben werden, richtig oder jedenfalls ex ante vertretbar sein und dürfen kein unzutreffendes Bild zeichnen (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 aaO Rn. 29).

    Dort hatte das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Vermittler die - insoweit nur unterstellte - hinreichende schriftliche Risikoaufklärung im Prospekt durch seine mündlichen Ausführungen unterlaufen und die bestehenden Risiken irreführend abgeschwächt und unzulässig verharmlost hatte (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11, r+s 2013, 117 Rn. 23).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Zu den Voraussetzungen der Zurechnung des Vermittlerhandelns beim Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts (hier einer fondsgebundenen Lebensversicherung, Abgrenzung zum Senatsurteil vom 11. Juli 2012, IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 und zum Senatsbeschluss vom 26. September 2012,  IV ZR 71/11, r+s 2013, 117).

    Das Berufungsgericht hat sich insoweit an den Vorgaben der Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 53; Senatsbeschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11, r+s 2013, 117 Rn. 26) orientiert.

    Entgegen der Auffassung der Revision musste die Beklagte nicht erst aufgrund der Senatsentscheidungen vom 11. Juli 2012 (u.a. IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39) mit der Möglichkeit rechnen, dass auch der Vertrieb von Kapitallebensversicherungen unter weiteren Voraussetzungen zusätzlich den Aufklärungspflichten von Kapitalanlageprodukten unterliegen kann.

    Das setzt aber voraus, dass der Vermittler zugleich Aufgaben, die typischerweise dem Versicherer obliegen, mit dessen Wissen und Wollen übernimmt und damit in dessen Pflichtenkreis tätig wird (Senatsurteile vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13, BGHZ 200, 286 Rn. 22; vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 51).

    Anders als in den Fällen, die den Senatsurteilen vom 11. Juli 2012 (IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39; IV ZR 151/11, juris; IV ZR 286/10, VersR 2012, 1237; IV ZR 271/10, WM 2012, 1577) zugrunde lagen, ist auch nicht festgestellt, dass der Vermittler im Rahmen eines Strukturvertriebs tätig war, in dem die Beklagte ihre Versicherungen unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem veräußerte.

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    bb) Eine Pflichtverletzung des Zeugen durch eine wegen unterlassener Risikohinweise sowie der Unvereinbarkeit von Anlageziel und Anlageeigenschaften fehlerhafte Produktempfehlung wäre nur dann im Pflichtenkreis der Beklagten erfolgt, wenn diese nicht nur die Aufklärung über ihr angebotenes Produkt, sondern darüber hinaus auch eine anlage- und anlegergerechte Beratung, etwa aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrages (vgl. dazu BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, VersR 2007, 991 Rn. 10), geschuldet hätte.
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Demgegenüber hat der Anlagevermittler in der Regel für eine bestimmte Kapitalanlage im Interesse des Kapitalsuchenden und auch mit Rücksicht auf eine ihm von diesem versprochene Provision den Vertrieb übernommen, wobei der Kapitalanleger von dem Anlagevermittler in erster Linie eine Auskunftserteilung über die tatsächlichen Umstände der ins Auge gefassten Anlageform erwartet (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, VersR 2012, 1038 Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 88/11

    Schadensersatzprozess: Gehörsverletzung seitens des Berufungsgerichts durch

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Ob und wann sich bei Kenntnisnahme einer negativen Entwicklung der Schluss auf eine fehlerhafte Aufklärung aufdrängt und deshalb grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls, die der Beurteilung durch den Tatrichter aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Umstände unterliegt (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - IV ZR 88/11, VersR 2013, 1457 Rn. 12).
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZR 140/11

    Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses für Schäden durch

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    gesprochen werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - IX ZR 140/11, BGHZ 202, 324 Rn. 47).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Nach diesem Maßstab hat das Berufungsgericht einen unverschuldeten Rechtsirrtum der Beklagten über Inhalt und Reichweite ihrer Aufklärungspflichten rechtsfehlerfrei mit der Begründung verneint, dass die Beklagte schon aufgrund der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - wie etwa dem Urteil vom 9. Juli 1998 (III ZR 158/97, VersR 1998, 1093) - mit einer Anwendung der Kapitalanlagevorschriften und entsprechend weitergehenden Aufklärungspflichten rechnen musste.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Anders als in den Fällen, die den Senatsurteilen vom 11. Juli 2012 (IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39; IV ZR 151/11, juris; IV ZR 286/10, VersR 2012, 1237; IV ZR 271/10, WM 2012, 1577) zugrunde lagen, ist auch nicht festgestellt, dass der Vermittler im Rahmen eines Strukturvertriebs tätig war, in dem die Beklagte ihre Versicherungen unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem veräußerte.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Anders als in den Fällen, die den Senatsurteilen vom 11. Juli 2012 (IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39; IV ZR 151/11, juris; IV ZR 286/10, VersR 2012, 1237; IV ZR 271/10, WM 2012, 1577) zugrunde lagen, ist auch nicht festgestellt, dass der Vermittler im Rahmen eines Strukturvertriebs tätig war, in dem die Beklagte ihre Versicherungen unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem veräußerte.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15
    Anders als in den Fällen, die den Senatsurteilen vom 11. Juli 2012 (IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39; IV ZR 151/11, juris; IV ZR 286/10, VersR 2012, 1237; IV ZR 271/10, WM 2012, 1577) zugrunde lagen, ist auch nicht festgestellt, dass der Vermittler im Rahmen eines Strukturvertriebs tätig war, in dem die Beklagte ihre Versicherungen unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem veräußerte.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

  • OLG Karlsruhe, 19.11.2019 - 17 U 146/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Soweit sich die pauschalierte Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile des Geldbetrages und die Verzinsung nach § 849 BGB zeitlich überschneiden, ist jedoch kein Raum für beide Ansprüche nebeneinander (BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - VI ZR 191/81 -, BGHZ 87, 38 Rn. 12; BGH, Urteil vom 5. April 2017 - IV ZR 437/15 -, juris Rn. 41).
  • BGH, 10.04.2019 - IV ZR 59/18

    Anspruch eines eines Rechtsschutzversicherten auf Gewährung von Rechtsschutz für

    In der Rechtsprechung des Senats ist auch in anderem Zusammenhang anerkannt, dass Lebensversicherungsverträge bei wirtschaftlicher Betrachtung im Einzelfall als Anlagegeschäfte angesehen werden können (grundlegend Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 53; zur fondsgebundenen Versicherung: Senatsurteil vom 5. April 2017 - IV ZR 437/15, VersR 2017, 677 Rn. 15 ff.).
  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 359/22

    Schadensersatz - Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler

    Sie hat sich hinsichtlich ihres Verschuldens nicht entlastet, was ihr als Anspruchsgegnerin nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB oblegen hätte (BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 30; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17

    Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und

    Eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung wie die streitgegenständliche erfüllt "wirtschaftlich betrachtet" diese Kriterien zweifelsohne (BGH, Urteil vom 05. April 2017 - IV ZR 437/15, VersR 2017, 677; auch OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - 8 U 2633/14, VersR 2016, 1238 Rn. 92, wenngleich nicht im Zusammenhang mit der Auslegung einer Ausschlussklausel, sondern zur Anwendbarkeit der Aufklärungsgrundsätze bei Anlagegeschäften).

    Allein die wiederholte Verwendung des Begriffs der Kapitalanlage in gerichtlichen Entscheidungen (z.B. OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - 8 U 2633/14, VersR 2016, 1238), auch des BGH (z.B. Urteil vom 05. April 2017 - IV ZR 437/15, VersR 2017, 677 Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, r+s 2013, 297 Urteil vom 24. März 2011 - III ZR 81/10, NJW-RR 2011, 842), genügt ebenfalls nicht, um den Ausdruck zu einem fest umrissenen Begriff der Rechtssprache zu machen (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 84/12, r+s 2013, 601).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2019 - 24 U 1/19

    Pflichten des Vermittlers einer fondsgebundenen Rentenversicherung

    Deshalb war der Kläger bereits im Rahmen der Beratung und der sich anschließenden Vertragsverhandlungen über die für seinen Anlageentschluss bedeutsamen Umstände verständlich und vollständig zu informieren, insbesondere über die mit dem Vertragsschluss verbundenen Risiken und Nachteile (vgl. zu Lebensversicherungsverträgen BGH, Urteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, Rz. 53; vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11, Rz. 26; vom 5. April 2017 - IV ZR 437/15, Rz. 25).

    Die Beklagte hat ihre Rentenversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebs über rechtlich selbständige Vermittler, die möglicherweise ihrerseits Untervermittler eingesetzt haben, veräußert, ohne selbst mit den Kunden in Kontakt zu treten (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 5. April 2017 - IV ZR 437/15, Rz. 25).

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Sie hat sich hinsichtlich ihres Verschuldens nicht entlastet, was ihr als Anspruchsgegnerin oblegen hätte (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 349/14 - Rn. 29; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .
  • KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17

    Rücktritt der privaten Krankenversicherung wegen Falschbeantwortung von

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH, Urt. v. 05.04.2017 - IV ZR 437/15 -, zitiert nach juris: Rdnr. 23; BGH, Urt. v. 12.03.2014 - IV ZR 306/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 22 m. w. Nachw.).
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

    Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 - Rn. 45; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .
  • LG Leipzig, 23.10.2020 - 4 O 3008/19

    Ansprüche aus Goldkaufverträgen

    Die Beklagte stellte daraufhin der Klagepartei die streitgegenständlichen Anlagen vor und es kam zum Abschluss der entsprechenden Goldkaufverträge (siehe zur Abgrenzung von Anlageberatung und Anlagevermittlung etwa BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az.: IV ZR 437/15).
  • KG, 30.01.2018 - 6 U 57/16

    Kapitallebensversicherung: Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung

    c) Zu den originären Pflichten des Anbieters eines Kapitalanlageproduktes gehört eine richtige und vollständige Information über das Produkt; diese umfasst die zutreffende Beschreibung der damit verbundenen Chancen und Risiken, nicht jedoch deren Bewertung, die nur im Rahmen eines Beratungsvertrages geschuldet wird (BGH, Urt. v. 5.4. 2017 - IV ZR 437/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 31. m. w. Nachw.).

    Dieser muss im Pflichtenkreis des Versicherers tätig werden (vgl. BGH, Urt. v. 5.4. 2017 - IV ZR 437/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 23 m. w. Nachw.).

  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 20 U 34/18

    Aufklärungspflichten eines Lebensversicherers bei Abschluss einer

  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 20 U 183/18

    Wirksamkeit der Einschränkung von Auszahlungen in den Allgemeinen Bedingungen

  • OLG Stuttgart, 09.06.2017 - 9 U 220/16

    Immobiliardarlehensvertrag: Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen bei

  • OLG Frankfurt, 05.04.2019 - 10 U 92/17

    Auskunftsansprüche aus fondsgebundenem Lebensversicherungsvertrag

  • OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18

    Bürgschaftsverpflichtung bei Verdachtsanzeige wegen Eigenmittelmanipulationen

  • OLG Bremen, 15.07.2020 - 1 U 62/19

    Zur Prospekthaftung im weiteren Sinne bei Ergebnisprognosen im Prospekt für einen

  • BGH, 27.10.2020 - II ZR 14/19

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung des Rechtsstreits der

  • LG Duisburg, 19.10.2022 - 10 O 229/20
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