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   BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21   

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https://dejure.org/2022,11522
BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21 (https://dejure.org/2022,11522)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2022 - XIII ZB 18/21 (https://dejure.org/2022,11522)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2022 - XIII ZB 18/21 (https://dejure.org/2022,11522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § ... 62 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 58 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 265a Abs. 1 StPO, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 77 Abs. 3 Satz 5 AufenthG, § 77 Abs. 3 Satz 2 und 3 AufenthG, § 77 Abs. 3 Satz 1 bis 3 AufenthG, Art. 12 Abs. 2, 3 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie), Art. 12 Abs. 3 Rückführungsrichtlinie, Art. 12 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie, Richtlinie 2004/38, § 77 Abs. 3 AufenthG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Zurverfügungstellung einer kostenfreien Übersetzung der Entscheidungsformel der Abschiebungsandrohung und der Rechtsbehelfsbelehrung gegenüber dem Ausländer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Zurverfügungstellung einer kostenfreien Übersetzung der Entscheidungsformel der Abschiebungsandrohung und der Rechtsbehelfsbelehrung gegenüber dem Ausländer

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Damit wird den Anforderungen an die Begründung des Haftantrags nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, BGHZ 224, 344, Rn. 9) entsprochen.

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde handelt es sich bei dem Beteiligungserfordernis des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG - wie der Senat bereits ausführlich begründet hat (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020, aaO Rn. 14 ff.) - nicht um eine freiheitsschützende Verfahrensvorschrift nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG.

    Ergibt sich wie im vorliegenden Fall weder aus dem Antrag noch aus den ihm beigefügten Unterlagen ein (weiteres) laufendes und nicht offensichtlich zustimmungsfreies Ermittlungsverfahren, so braucht das Gericht das bei der von ihm durchzuführenden Prognose auch nicht in Rechnung zu stellen (BGH, Beschlüsse 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, BGHZ 224, 344 Rn. 12 ff., 19 f.; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 113/19, juris Rn. 14).

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Das reichte aus, denn die Haftdauer erklärte sich - wie auch das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat - nach diesen Angaben daraus, dass die Abschiebung mit dem nächsterreichbaren Nationalcharter erfolgen sollte und ermöglichte dem Haftgericht daher konkrete Nachfragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 13; vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 10).

    Jedenfalls in einer solchen Sondersituation kann sich die für die Rückführung zuständige Behörde ermessensfehlerfrei für die Rückführung mit Sammelchartern entscheiden, schon um ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den mit dem Transport und der Sicherheitsbegleitung der abzuschiebenden Ausländer befassten Bediensteten Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 12).

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 113/19

    Voraussetzungen für die Darlegungspflicht zur Erteilung eines Haftbefehls gegen

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Ergibt sich wie im vorliegenden Fall weder aus dem Antrag noch aus den ihm beigefügten Unterlagen ein (weiteres) laufendes und nicht offensichtlich zustimmungsfreies Ermittlungsverfahren, so braucht das Gericht das bei der von ihm durchzuführenden Prognose auch nicht in Rechnung zu stellen (BGH, Beschlüsse 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, BGHZ 224, 344 Rn. 12 ff., 19 f.; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 113/19, juris Rn. 14).

    Auf das Ermittlungsverfahren wegen Leistungserschleichung hat die Vertrauensperson erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren und damit nach der Abschiebung des Betroffenen hingewiesen, so dass auch weitere Ermittlungen der Vordergerichte nicht erforderlich waren (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 113/19, juris Rn. 16).

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 3/20

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    aa) Die - dem Haftantrag zu entnehmende - Entscheidung der beteiligten Behörde zur Erforderlichkeit einer Sicherheitsbegleitung bei der Vollziehung der Abschiebung unterliegt grundsätzlich keiner Nachprüfung im Verfahren der Haftanordnung (BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, juris Rn. 14).

    Es tritt hinzu, dass der Zeitraum von sechs Wochen, für den sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ohne Weiteres erschließt, dass er für die Buchung eines Fluges mit Sicherheitsbegleitung als angemessen angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - XIII ZB 3/20, juris Rn. 17 mwN), vorliegend lediglich um zwei Tage überschritten worden ist.

  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Diese Regelungen sind sowohl nach dem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn und Zweck und nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 mwN - Doc Generici) zweifelsfrei dahin auszulegen, dass die Ausnahmeregelung für illegal eingereiste Drittstaatsangehörige angewendet werden kann, aber nicht muss.
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Das reichte aus, denn die Haftdauer erklärte sich - wie auch das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat - nach diesen Angaben daraus, dass die Abschiebung mit dem nächsterreichbaren Nationalcharter erfolgen sollte und ermöglichte dem Haftgericht daher konkrete Nachfragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 13; vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 10).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Diese Regelungen sind sowohl nach dem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn und Zweck und nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 mwN - Doc Generici) zweifelsfrei dahin auszulegen, dass die Ausnahmeregelung für illegal eingereiste Drittstaatsangehörige angewendet werden kann, aber nicht muss.
  • EuGH, 14.09.2017 - C-184/16

    Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21
    Art. 12 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie fordert nicht, dass dem Drittstaatsangehörigen die Entscheidung auch ohne entsprechenden Antrag in einer Sprache mitgeteilt wird, die er versteht oder bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass er sie versteht (EuGH, Urteil vom 14. September 2017 - C-184/16, juris Rn. 66 ff. zu Art. 30 der für Unionsbürger geltenden Richtlinie 2004/38).
  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die

    Auch insoweit besteht ein Anspruch auf Übersetzung nur unter besonderen Voraussetzungen (vgl. etwa § 77 Abs. 3 AufenthG und BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - XIII ZB 18/21, InfAuslR 2022, 329 Rn. 10).
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