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   BGH, 05.05.1954 - II ZR 130/53   

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https://dejure.org/1954,5475
BGH, 05.05.1954 - II ZR 130/53 (https://dejure.org/1954,5475)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1954 - II ZR 130/53 (https://dejure.org/1954,5475)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1954 - II ZR 130/53 (https://dejure.org/1954,5475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer dem Aufsichtsrat einer Genossenschaft zustehenden, beschränkten Vertretungsbefugnis auf ein Vorstandsmitglied - Kenntnis des Vorstandsmitgliedes von Beschränkungen der Vertretungsbefugnis bei Vertragsabschluss - Verstoß gegen Treu und Glauben wegen ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53

    Kündigung eines Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - II ZR 130/53
    Daß gegen eine solche Auslegung von Ruhegehaltsverträgen, die während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft mit Mitgliedern der NSDAP abgeschlossen worden sind, grundsätzliche Bedenken bestehen, hat der Senat erst vor kurzem in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 24. Februar 1954 - II ZR 88/53 - ausgesprochen.

    Das gilt auch dann, wenn das Vorstandsmitglied zu dem von der Entnazifizierung betroffenen Personenkreis gehört und aus diesem Grunde fristlos, entlassen worden ist (BGHZ 8, 348; BGH Urt. v. 24.2.1954 - II ZR 88/53).

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - II ZR 130/53
    Das gilt auch dann, wenn das Vorstandsmitglied zu dem von der Entnazifizierung betroffenen Personenkreis gehört und aus diesem Grunde fristlos, entlassen worden ist (BGHZ 8, 348; BGH Urt. v. 24.2.1954 - II ZR 88/53).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    Wie der Senat bereits zu § 12 WGG entschieden hat (Urt. v. 5. Mai 1954 - II ZR 130/53, LM § 39 GenG Nr. 1), steht diese Vorschrift in einem engen Zusammenhang mit der in § 19 WGG getroffenen Regelung, nach der die Anerkennungsbehörde die Pflicht trifft, bei einem Verstoß gegen bestimmte Vorschriften des WGG dem Wohnungsunternehmen die Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen zu entziehen und ihm dadurch die mit dieser Anerkennung verbundenen Vorteile zu nehmen.

    Würde man von der Nichtigkeit einer solchen gesetzeswidrigen Vereinbarung ausgehen, würde die in § 19 WGG getroffene Regelung ihre innere Rechtfertigung verlieren, weil die entgegen dem Gesetz gewährten Vermögensvorteile der Wohnungsgesellschaft zurückerstattet werden müßten (Sen. Urt. v. 5. Mai 1954 a.a.O.).

  • BGH, 29.05.1954 - II ZR 223/53

    Versorgungsansprüche von Organmitgliedern

    Angesichts dieser Sachlage bedurfte es einer sorgfältigen Prüfung, ob sich das Verlangen des Klägers nach Zahlung des Ruhegehalts nicht als dasjenige auf Weitergewährung von Vorteilen darstellt, die ihm während der Herrschaft des Nationalsozialismus aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen eingeräumt worden waren und auf die er nach Beseitigung der nationalsozialistischen Herrschaft keinen Anspruch hat (Urt. des erkennenden Senats v. 5.5.1954 - II ZR 130/53).

    Auch das hat der Senat bereits wiederholt entschieden, z.B. in BGHZ 8, 348 ff und Urt. v. 5.5.1954, II ZR 130/53.

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 125/77

    Voraussetzungen für einen Versorgungsanspruch - Wertung der Nichtverlängerung

    Auf solche Bedingungen einzugehen, verpflichtete den Kläger auch nicht der - von ihm sachlich bestrittene - Bescheid des Verbandes Rheinischer Wohnungsunternehmen vom 19. Dezember 1975, der auf die Gültigkeit der bisherigen Vertragsbestimmungen ohne Einfluß war (Urt. d. Sen. v. 5.5.54 - II ZR 130/53, LM GenG § 39 Nr. 1, zu 2).
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 172/53

    Rechtsmittel

    Diese Möglichkeit hat der erkennende Senat in den angeführten Entscheidungen auch für den Fall anerkannt, daß ein etwa gegebener Rechtsanspruch durch eine im Rahmen der Entnazifizierung ausgesprochene Kündigung fortgefallen ist (so auch neuerdings im Urteil vom 5. Mai 1954 - II ZR 130/53 - und vor allem im Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 88/53 - [BGHZ 12, 337]).
  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 129/55

    Rechtsmittel

    Insofern liegt der Sachverhalt wesentlich anders als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen nach dem Dienstvertrag ein Versorgungsanspruch überhaupt nicht bestand und lediglich aus Billigkeitsgründen und mit Rücksicht auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gewisse Zuwendungen an einen vorzeitig ausgeschiedenen Angestellten in Betracht zu ziehen waren (BGHZ 12, 337; Urt. v. 21.2.52 - II ZR 214/51; Urt. v. 24.2.54 - II ZR 63/53, teilw abgedr BGHZ 12, 327 = NJW 1954, 797; Urt. v. 5.5.54 - II ZR 130/53 - Betrieb 1954, 496).
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