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   BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53   

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BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53 (https://dejure.org/1955,1611)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1955 - III ZR 231/53 (https://dejure.org/1955,1611)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1955 - III ZR 231/53 (https://dejure.org/1955,1611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1071
  • DVBl 1956, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51

    Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53
    Es kann deshalb offen bleiben, ob der vor dem Landgericht von der Klägerin zuletzt gestellte Antrag in Wirklichkeit nicht ein Feststellungsantrag war und ob deshalb das landgerichtliche Urteil tatsächlich nicht als Zwischenurteil über den Grund des Klageanspruchs, sondern als ein dem Feststellungsantrag teilweise - stattgehendes Teilendurteil aufzufassen ist (vgl. BGHZ 7, 331 [BGH 21.10.1952 - V ZB 15/52] ).
  • BGH, 21.10.1952 - V ZB 15/52

    Zwangshypothek für Steuern

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53
    Es kann deshalb offen bleiben, ob der vor dem Landgericht von der Klägerin zuletzt gestellte Antrag in Wirklichkeit nicht ein Feststellungsantrag war und ob deshalb das landgerichtliche Urteil tatsächlich nicht als Zwischenurteil über den Grund des Klageanspruchs, sondern als ein dem Feststellungsantrag teilweise - stattgehendes Teilendurteil aufzufassen ist (vgl. BGHZ 7, 331 [BGH 21.10.1952 - V ZB 15/52] ).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53
    Es braucht in diesem Zusammenhang zu der Frage nicht Stellung genommen zu werden, ob vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts überhaupt den Enteignungsschutz genießen (so BGHZ 6, 270 [278]) oder ob das grundsätzlich zu verneinen ist (BVerfGE 1, 264, [277/78] und 2, 380 [399/402]).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53
    Nimmt man an, daß das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht nichtig ist, dann muss auch in dem vorliegenden Rechtsstreit davon ausgegangen werden, daß die unter dem 16. September 1946 erfolgte Zuweisung der noch auszubauenden Wohnung an Knorr der Klägerin gegenüber rechtswidrig war (BGHZ 9, 329 ff und 10, 220 ff).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - III ZR 231/53
    Es braucht in diesem Zusammenhang zu der Frage nicht Stellung genommen zu werden, ob vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts überhaupt den Enteignungsschutz genießen (so BGHZ 6, 270 [278]) oder ob das grundsätzlich zu verneinen ist (BVerfGE 1, 264, [277/78] und 2, 380 [399/402]).
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