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   BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65   

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https://dejure.org/1965,806
BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65 (https://dejure.org/1965,806)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1965 - 2 StR 66/65 (https://dejure.org/1965,806)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1965 - 2 StR 66/65 (https://dejure.org/1965,806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Vorverweisung - Bindungswirkung von Revisionsurteilen - Voraussetzungen für eine Verfahrensverbindung nach § 237 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 219
  • NJW 1965, 1609
  • MDR 1965, 757
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65
    Der Entscheidung des Senats in BGHSt 18, 261 ist für den vorliegenden Fall nichts zu entnehmen.

    Die in BGHSt 18, 261 dargelegten Gründe, die nach Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit verbieten, treffen auf eine Verbindung nach dieser Vorschrift nicht zu.

  • BGH, 30.07.1953 - 2 StR 234/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65
    So hat er es im Urteil vom 30. Juli 1953 - 2 StR 234/52 - für zulässig erklärt, eine neu eingegangene Sache, für die infolge Änderung des Geschäftsverteilungsplans an sich eine andere Strafkammer zuständig gewesen wäre, sofort bei Eingang mit einem schon länger anhängigen Verfahren gegen denselben Angeklagten zu verbinden.
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 246/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65
    Im Urteil vom 29. September 1953 - 2 StR 246/52 - hat er ferner ausgesprochen, zwei gegen denselben Angeklagten vor verschiedenen Strafkammern anhängige Verfahren könnten dadurch miteinander verbunden werden, daß eine der Strafkammern in beiden Sachen das Hauptverfahren eröffne.
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65
    Für den Fall, daß die früheren Strafen inzwischen verbüßt sein sollten, wird auf BGHSt 4, 366 hingewiesen.
  • RG, 26.03.1909 - IV 130/09

    Muß nach Aufhebung eines landgerichtlichen Urteils und nach Zurückverweisung der

    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65
    Hingegen ist bereits das Reichsgericht in RGSt 42, 263 als selbstverständlich davon ausgegangen, daß auch nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache die Vorschrift des § 270 StPO Anwendung zu finden habe.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Eine Verbindung mehrerer Verfahren nach § 237 StPO ist selbst dann zulässig, wenn nicht dieselben Spruchkörper gemäss dem Geschäftsverteilungsplan zur Entscheidung zuständig sind (vgl. BGHSt 20, 219).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    § 4 Abs. 2 StPO, der nur die Zusammenfassung von Strafsachen aus dem Zuständigkeitsbereich von Spruchkörpern verschiedener Ordnungen vorsieht, schließt die Verbindung von Strafsachen, die bei gleichrangigen Spruchkörpern desselben Gerichts anhängig sind, durch Abgabe und Übergabe ebenfalls nicht aus (BGHSt 18, 173, 175; 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; 27, 99, 102; Meyer-Goßner NStZ 1989, 297, 298; vgl. aber BGHSt 20, 219, 220) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65].
  • LG Düsseldorf, 02.08.2006 - XII Qs 134/05

    Anspruch auf eine zweite Terminsgebühr für ein weiteres Verfahren ohne Bestimmung

    Zwar ist die Verbindung zur gleichzeitigen Verhandlung auch bei solchen Verfahren möglich, die durch Erhebung der Anklage bei Gericht anhängig geworden sind, in denen aber das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist (BGHSt 20, 219).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des

    Die Verbindung nach dieser Bestimmung setzt beim Gericht anhängige Strafsachen voraus und kann nur von diesem vorgenommen werden (vgl. BGHSt 20, 219, 220 f; Rosenmeier, Die Verbindung von Strafsachen im Erwachsenenstrafrecht, 1973, S. 31).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Dabei ist § 237 dahin zu verstehen, daß unter dem "Gericht", bei dem die zu verbindenden Strafsachen anhängig sein müssen, nicht ein bestimmter Spruchkörper, sondern das Gericht als administrative Einheit gemeint ist (Eb. Schmidt, Lehrkommentar Teil II StPO § 237 Rdn. 2; Gollwitzer a.a.O. Anm. 1 a; Anm. Busch zu BGH LM StPO § 237 Nr. 4 = BGHSt 20, 219).
  • BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67

    Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung

    Dazu genügt schon die Erhebung der Anklage (BGHSt 20, 219, 221 [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65]; a.A. anscheinend Schwarz/Kleinknecht StPO 27. Auflage § 12 Anm. 2, § 13 Anm. 3).
  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68

    Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung - Abtrennung von Taten aus der

    In der neuen Verhandlung wird der Tatrichter zunächst Gelegenheit haben, das Verfahren hinsichtlich der restlichen in Ziffer II des Eröffnungsbeschlusses aufgeführten Tatteile gemäß § 237 StPO wieder an sich zu ziehen (vgl. BGHSt 20, 219, 220, 222) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65].
  • BGH, 31.01.1968 - 2 ARs 418/67

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Eine Verbindung mehrerer Verfahren nach § 13 Abs. 2 StPO ist nur zulässig, wenn die Verfahren bereits bei einem Gericht anhängig sind, d.h. Anklage erhoben worden ist (vgl. BGHSt 20, 219, 221 [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65]; 21, 247, 248) [BGH 21.06.1967 - 2 ARs 177/67]und die beteiligten Staatsanwaltschaften der Verbindung zugestimmt haben (BGHSt 21, 247).
  • BGH, 22.02.1971 - 2 ARs 34/71

    Zulässigkeit der Verfahrensverbindung

    Die Verbindung nach § 4 StPO ist erst zulässig, wenn in beiden Verfahren das Hauptverfahren bei Gerichten verschiedener Ordnung eröffnet ist (BGHSt 19, 177, 180 [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]; 20, 219, 221) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65].
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