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   BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75   

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https://dejure.org/1977,2320
BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75 (https://dejure.org/1977,2320)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1977 - III ZR 14/75 (https://dejure.org/1977,2320)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1977 - III ZR 14/75 (https://dejure.org/1977,2320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Fehlende Berechtigung der Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Mitglieder des Senats für Baulandsachen zur Teilnahme an der Wahl zum Präsidium - Streit über die Höhe einer Enteignungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 93 Abs. 3
    Umfang der Entschädigung

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1821 (Ls.)
  • MDR 1977, 916
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69

    Bewertung von privaten Wegen

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75
    Die tatrichterlichen Feststellungen ergeben - anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Senats LM BBauG § 95 Nr. 6 = NJW 1970, 1644 - MDR 1970, 894 zugrunde lag - nicht, daß die enteigneten Grundstücke nach dem Erwerb durch den Antragsteller die Qualität gewöhnlicher Wegeflächen hatten.
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75
    Bis zur erfolgreichen Wahlanfechtung soll die Wahl eines Gerichtspräsidiums gültig bleiben, und zurückliegende gerichtliche Entscheidungen sollen im Interesse der Rechtssicherheit nicht wegen einer fehlerhaften Wahl aufgehoben werden (vgl. BGH NJW 1976, 432).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1973 - 20 UH 1/72
    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75
    Die Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nach §§ 160 Abs. 2, 169 BBauG zu Mitgliedern eines Spruchkörpers für Baulandsachen bestellt werden, üben eine nebenamtliche Richtertätigkeit am Landgericht oder am Oberlandesgericht aus (§ 42 DRiG), die sie nicht zur Teilnahme an der Wahl zum Präsidium dieser Gerichte berechtigt (OLG Celle DRiZ 1975, 219; Wahlvorstand LG Kassel DRiZ 1975, 153; Richter DRiZ 1974, 192 und 1974, 348; Thomas/Putzo, ZPO 9. Aufl. § 21 b GVG Anm. 5; jetzt auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 35. Aufl. § 21 d GVG Anm. 6; a.A. OLG Frankfurt DRiZ 1973, 98).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75
    Die Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nach §§ 160 Abs. 2, 169 BBauG zu Mitgliedern eines Spruchkörpers für Baulandsachen bestellt werden, üben eine nebenamtliche Richtertätigkeit am Landgericht oder am Oberlandesgericht aus (§ 42 DRiG), die sie nicht zur Teilnahme an der Wahl zum Präsidium dieser Gerichte berechtigt (OLG Celle DRiZ 1975, 219; Wahlvorstand LG Kassel DRiZ 1975, 153; Richter DRiZ 1974, 192 und 1974, 348; Thomas/Putzo, ZPO 9. Aufl. § 21 b GVG Anm. 5; jetzt auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 35. Aufl. § 21 d GVG Anm. 6; a.A. OLG Frankfurt DRiZ 1973, 98).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75
    Die Bestellung zu bestimmten richterlichen Aufgaben in einem speziellen Spruchkörper, in den sie wegen ihrer Erfahrung und besonderen Kenntnisse als Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit berufen werden (vgl. BVerfGE 4, 387, 402 ff), stellt daher nicht die Übertragung eines weiteren (Haupt-) Amtes als Richter an einem bestimmten Landgericht oder an einem bestimmten Oberlandesgericht nach § 27 Abs. 2 DRiG dar, mit dem die aktive und passive Wahlberechtigung zum Präsidium dieses Gerichts verbunden wäre.
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihren entgegengesetzten Standpunkt auf das Senatsurteil vom 5. Mai 1977 - III ZR 14/75 - LM GVG § 21 b Nr. 1. Dieses Urteil betrifft einen anderen Sachverhalt (Privatweg des Eigentümers als Bestandteil eines größeren bebauten Grundstücks).
  • BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82

    Vorsitzender Richter als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper

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