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BGH, 05.05.1983 - 2 StR 797/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung von Niederschriften einer Vernehmung unter Abwesenheit des Angeklagten - Verwertung von Zeugenaussagen - Kommissarische Vernehmung eines Vertrauensmannes der Polizei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 421
- StV 1983, 355
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.1956 - 1 StR 530/55
Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 2 StR 797/82
Im übrigen hätte die Strafkammer, wenn sie dies - etwa wegen des zu erwartenden Umfangs der Fragenkataloge - für erforderlich gehalten hätte, alle drei Berufsrichter mit der Vernehmung beauftragen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1956 - 1 StR 530/55 = NJW 1956, 600 LS). - RG, 17.11.1939 - 1 D 526/39
1. Verhältnis der §§ 24, 25 VereinfVO. v. 1. September 1939 (RGBl. I S. 1658) zum …
Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 2 StR 797/82
Insoweit waren - zumal im Hinblick darauf, daß es um die wiederholte Vernehmung desselben Zeugen zum selben Beweisthema ging - eine Bewertung der vorliegenden sowie vorausschauende entsprechende Überlegungen hinsichtlich der zu erwartenden Bekundungen entgegen der Ansicht der Revision nicht nur zulässig, sondern unumgänglich (RGSt 74, 147; BGH NJW 1951, 283;… Herdegen in KK, StPO § 244 Rdn. 24 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92
Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung - …
Deshalb war das Gericht verpflichtet, die Beweisaufnahme unter Beachtung der Belange der Vertrauenspersonen in einer Form durchzuführen, die dem im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Verfahren am nächsten kam (vgl. BGH, Urt. v. 5. Mai 1983 - 2 StR 797/82). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung …
Dem Antragsteller war es unbenommen, dem ersuchten Richter Fragen an den zu vernehmenden Zeugen vorzulegen (BGH NStZ 1983, 421).