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   BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87   

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https://dejure.org/1987,17083
BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87 (https://dejure.org/1987,17083)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1987 - 5 StR 200/87 (https://dejure.org/1987,17083)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 5 StR 200/87 (https://dejure.org/1987,17083)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87
    Dem steht schon entgegen, daß die Urteilsgründe nicht angeben, ob die Einsichtsfähigkeit oder die Hemmungsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigt war; eine solche Mitteilung ist unerläßlich (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1987, 93).
  • BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte

    Auszug aus BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87
    Die erwähnte Bemerkung des Tatrichters über die Auswirkung einer alkoholischen Beeinträchtigung gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß eine durch Alkohol ausgelöste Verminderung der Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen rechtfertigen kann (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH StV 1983, 278; 1986, 381).
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87
    Die erwähnte Bemerkung des Tatrichters über die Auswirkung einer alkoholischen Beeinträchtigung gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß eine durch Alkohol ausgelöste Verminderung der Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen rechtfertigen kann (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH StV 1983, 278; 1986, 381).
  • BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei feststehendem Handeln im Affekt

    Auszug aus BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87
    Die erwähnte Bemerkung des Tatrichters über die Auswirkung einer alkoholischen Beeinträchtigung gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß eine durch Alkohol ausgelöste Verminderung der Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen rechtfertigen kann (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH StV 1983, 278; 1986, 381).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87
    Die erwähnte Bemerkung des Tatrichters über die Auswirkung einer alkoholischen Beeinträchtigung gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß eine durch Alkohol ausgelöste Verminderung der Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen rechtfertigen kann (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH StV 1983, 278; 1986, 381).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Zunächst hätte das Landgericht deutlicher feststellen müssen, ob die geistige Erkrankung des Angeklagten das Fehlen der Unrechtseinsicht- oder der Steuerungsfähigkeit bewirkt hat; denn erst daran kann sich regelmäßig eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Täter infolge des Zustandes weitere erhebliche Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, und ob der Zweck der Maßregel auch ohne den Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; BGH, Beschlüsse vom 29. September 1986 - 4 StR 484/86 und vom 5. Mai 1987 - 5 StR 200/87).
  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

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